Ausbau Autobahnkreuz Oberhausen
Pläne können eingesehen werden

Das Autobahnkreuz Oberhausen. Foto: Stadt Oberhausen
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Am Montag, 22. Juni, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen, einschließlich des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn A 3 bis zur Anschlussstelle Dinslaken und des vierspurigen Ausbaus auf der A 2 vom AK Oberhausen bis zur Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt.

Um für das Vorhaben Baurecht zu erlangen, wird ein so genanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Die Offenlage der Pläne erfolgt digital, sie stehen in der Zeit vom 22. Juni bis einschließlich 21. Juli 2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. Während der Offenlage können zusätzlich Papierfassungen der Pläne bei der Stadt Oberhausen eingesehen werden.

Das Einsehen der Pläne ist bei der Stadt Oberhausen allerdings nur nach Terminvereinbarung montags bis donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr möglich. Termine können per E-Mail an verkehrsplanung@oberhausen.de oder unter den Rufnummer 0208 825-2748 oder und 0208 825-3257 vereinbart werden.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos gelten bei der Einsicht bei der Stadt Oberhausen folgende Bedingungen.
• Termin (Uhrzeit) bitte einhalten und nur einzeln vorsprechen (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache);
• Abstandsregeln einhalten und Ansammlungen vermeiden;
• Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch etc.) tragen; andernfalls ist der Zutritt nicht möglich;
• Husten- und Niesregeln beachten und grundsätzlich nur symptomfrei vorsprechen;
• Einen eigenen Stift mitbringen.
Für detaillierte Fragen zum Projekt ist übrigens der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Mit der Offenlage haben Bürgerinnen und Bürger bis zum 21. Juli 2020 die Möglichkeit, die Pläne einzusehen, im Anschluss daran können bis zum 21. August 2020 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Einwendungen können schriftlich, als Mail mit qualifizierter Signatur oder als DE-Mail eingereicht werden. Schriftliche Einwendungen gehen an:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 25
Zeughausstraße 2 - 10
50667 Köln

oder
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus Sterkrade
Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung und Signalwesen
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Weitere Infos bei der städtischen Verkehrsplanung unter den Rufnummern 0208 825-2748 und 0208 825-3257 sowie per mail an verkehrsplanung@oberhausen.de.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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