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Das Prostituierten-Schutzgesetz richtet sich an Prostituierte und Bordellbetreiber und sollen die Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe stärken. Dazu gehört, dass man diese Tätigkeiten anmelden müssen. Zuständig ist der Bereich Ordnungsangelegenheiten in der Kreisverwaltung Unna. | Foto: Pixabay

Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe stärken / Kreisverwaltung Unna gibt Anmelde-Zahlen bekannt
Prostituierten-Schutzgesetz: Weniger Anmeldungen im Kreis Unna

Mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz sollen die Rechte von Personen im Rotlicht-Gewerbe gestärkt werden. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen. Zuständig ist der Bereich Ordnungsangelegenheiten in der Kreisverwaltung Unna. Im Vergleich zum Vorjahr sind zwar ähnlich viele Prostituierte beim Kreis Unna registriert, allerdings hatte 2020 nur ein kleiner Bruchteil auch einen gültige Anmeldebescheinigung: Von den 94 registrierten...

  • Kamen
  • 14.04.21
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