Gültigkeit

Beiträge zum Thema Gültigkeit

Ratgeber
Der Pflichtumtausch der alten Führerscheine muss für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 erfolgen.
Symbolfoto: Stadt Duisburg

Aktuelle Infos des Straßenverkehrsamts Duisburg
Pflichtumtausch von Führerscheinen

Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes Duisburg weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen. Der Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit, ähnlich wie ein Personalausweis. Bereits jetzt empfiehlt...

  • Duisburg
  • 13.01.24
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Politik
Wer seine graue Fleppe jetzt noch umtauscht, stellt eine längere Laufzeit sicher. | Foto: Magalski

Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig

Alles neu macht in diesem Fall nicht der Mai, sondern der 19. Januar. Danach sind neu ausgestellte Führerscheine „nur“ noch 15 Jahre gültig. Das teilt der Kreis Unna mit. Hintergrund ist das geänderte Fahrerlaubnisrecht. „Viele Autofahrer wollen deshalb ihre alte graue oder rosafarbene ‚Fleppe‘ in einen neuen, aber noch nach dem alten Recht ausgestellten Kartenführerschein umtauschen.“ Angesichts der seit Tagen anhaltenden Umtauschwelle weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis darauf hin,...

  • Lünen
  • 08.01.13
  • 4
Ratgeber
Zwar besteht keine Verpflichtung den alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein zu tauschen, die Fahrerlaubnisbehörde sieht aber Vorteile. | Foto: RainerSturm / pixelio.de

Alte „Fleppe“ noch in diesem Jahr umtauschen

Am 19. Januar 2013 tritt ein neues Führerscheinrecht in Kraft. „Führerscheine, die ab diesem Stichtag ausgestellt werden, sind dann längstens 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, bleiben hingegen bis 2033 gültig“, erklärt die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen. „Daher der Tipp: Den Schein noch in diesem Jahr umtauschen.“ Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, den alten Führerschein (egal ob grau oder rosa) in den...

  • Gladbeck
  • 26.09.12
  • 6
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