Aktuelle Infos des Straßenverkehrsamts Duisburg
Pflichtumtausch von Führerscheinen

Der Pflichtumtausch der alten Führerscheine muss für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 erfolgen.
Symbolfoto: Stadt Duisburg
  • Der Pflichtumtausch der alten Führerscheine muss für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 erfolgen.
    Symbolfoto: Stadt Duisburg
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Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes Duisburg weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass alle Duisburgerinnen und Duisburger aus den Geburtsjahren 1965 bis 1970, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen müssen.

Der Pflichtumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit, ähnlich wie ein Personalausweis. Bereits jetzt empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde auch für die kommenden Jahrgänge (ab 1971), sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern, ab dem Frühjahr und insbesondere im Sommer wird es erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine geben.

Der Umtausch ist nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in DuisburgNeumühl möglich. Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können über www.duisburg.de/termine („Führerscheinumtausch“) gebucht werden. Zum Termin werden der bisherige Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass benötigt.

Die Gebühren


Sollte der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Die Karteikartenabschrift kann online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post (Einwurf-Einschreiben).

Der neue Führerschein wird innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung zugestellt. Der bisherige Führerschein wird bei Antragsstellung mit einer Gültigkeit von zwei Monaten befristet und verliert mit Erhalt des neuen Führerscheins seine Gültigkeit.

Verwarnungsgeld

Wer keinen gültigen Führerschein bei sich führt, muss nach dem Stichtag bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Hintergrund des Umtausches ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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