Wohnungsunternehmen

Beiträge zum Thema Wohnungsunternehmen

Ratgeber
Auch in diesem Jahr wird es keine Wohnungsbörse am Hamborner Altmarkt geben. Jetzt hoffen die Hamborner, dass die stets gut besuchte, informative Veranstaltung nach zwei Aussetzern im kommenden Jahr wieder stattfinden kann.
Foto: Reiner Terhorst

Auch dieses Jahr keine Hamborner Wohnungsbörse
Rat und Tipps im Netz

Auch in diesem Jahr wird es keine Wohnungsbörse am Hamborner Altmarkt geben. Das wohnungswirtschaftliche Netzwerk „WoLeDu – Wohnen und Leben in Duisburg“ hat die für Donnerstag, 2. September, geplante und beliebte Veranstaltung auf Wunsch aller Beteiligten abgesagt. „Der Termin stand zwar schon lange fest, das Infektionsgeschehen ist jedoch wieder steigend. Wir werden daher dem Votum der Kooperationspartner folgen und auf die beliebte Präsenzveranstaltung im Herbst noch einmal verzichten...

  • Duisburg
  • 29.08.21
Wirtschaft
Die Hamborner Wohnungsbörse lockte immer zahlreiche Interessenten aus nah und fern an. In diesem Jahr kann sie aufgrund der Corona-Pandemie allerdings nicht durchgeführt werden.
Foto: Ivo Beran

Hamborner Wohnungsbörse im September abgesagt
Andere Wege gefunden

Das wohnungswirtschaftliche Netzwerk „WoLeDu – Wohnen und Leben in Duisburg“ wird nach der Absage der Innenstadt-Wohnungsbörse im Mai auch auf das Ausrichten der Hamborner Wohnungsbörse am 3. September verzichten. Das Infektionsgeschehen in Duisburg erfordert weiter verantwortungsbewusstes Handeln aller Akteure“, so Wohnungsdezernentin Astrid Neese. Die Aussteller aus Wohnungswirtschaft und den wohnungsnahen Unternehmen waren sich daher schnell einig, dass es Priorität habe, dem Coronavirus...

  • Duisburg
  • 19.07.20
Ratgeber
Wer plant umzuziehen, kann sich am Dortmunder Mietspiegel orientieren, ob die neue Wohnung ein Schnäppchen ist. | Foto: Archiv

Der neue Mietspiegel ist da

Seit dem 1. Januar gibt es einen neuen Dortmunder Mietspiegel für frei finanzierte Mietwohnungen. Er gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2014. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss ein qualifizierter Mietspiegel spätestens nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden. Die Anpassung ist zulässig über eine Fortschreibung der Mieten mittels Verbraucherpreisindex oder über eine (erneute) Eigentümerbefragung. Der Arbeitskreis Mietspiegel hat sich...

  • Dortmund-City
  • 16.01.13
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