Corona
Bundes-Notbremse ist in Kraft

Leere an öffentlichen Orten, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen sind die Folge der Bundes-Notbremse.  | Foto: Foto: Pixabay
  • Leere an öffentlichen Orten, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen sind die Folge der Bundes-Notbremse.
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Die Bundes-Notbremse gilt seit Samstag. Wenn ein Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen, ab einer Inzidenz über 165 gelten besondere Maßnahmen in Schulen und Kitas. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen von Bund und Land werden die Allgemeinverfügungen des Kreises Recklinghausen zum Einkaufen mit Testoption und zu den Schulen aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bleibt bestehen.

Was ändert sich?
Erstmalig in der Pandemie gelten bundesweit einheitliche Regeln, wenn eine Stadt oder ein Landkreis die Inzidenz von 100 an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Diese kommen ab dem übernächsten Tag zur Anwendung. 

Ausgangsbeschränkungen
Überall dort, wo die Notbremse in Kraft tritt, müssen Bürger zwischen 22 und 5 Uhr zu Hause bleiben. Sport wie Joggen oder Spaziergänge sind alleine bis 24 Uhr im Freien möglich. 
Ausnahmen gibt es für Menschen, die arbeiten und für medizinische Notfälle.

Kontakte
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person sind weiterhin möglich - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. 

Geschäfte und Handel
Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 kann in allen Geschäften mit Termin und einem negativen Testergebnis eingekauft werden. Über einer Inzidenz von 150 ist in vielen Geschäften nur noch Click & Collect, also die Bestellung und Abholung von Waren, möglich. 
Geschäfte des "täglichen Bedarfs" wie der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, aber auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben geöffnet. 
Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

Schule
Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen.
Bei Inzidenz unter 165 findet Wechselunterricht statt. Schüler, Lehrer und Schulpersonal werden zweimal wöchentlich getestet. 

Kitas
Bei einer Inzidenz über 165 findet keine Regelbetreuung in Kitas statt. Eine Notbetreuung kann aber eingerichtet werden.

Homeoffice
Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

Freizeit- und Sportmöglichkeiten
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Restaurants dürfen Liefer- und Abholservice anbieten. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Sport ist nur alleine möglich, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Wie lange ist die "Notbremse" gültig?
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, treten die Maßnahmen außer Kraft. Das Gesetz ist befristet bis spätestens Ende Juni 2021.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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