Stellungnahme der Stadt Velbert zum Bebauungsplan Große Feld

Zur aktuellen Berichterstattung zum Bebauungsplan "Große Feld/Langenberger Straße" und zum offenen Brief der Bürgerinitiative (siehe hier) nimmt die Stadtverwaltung Velbert nachfolgend Stellung:

"Das Gutachten ,Baugrundunterschung und hydrologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit' zum Bebauungsplan Nr. 671 - Große Feld wurde im Auftrag der Stadt Velbert von dem Fachbüro Dr. Spang Ingenieurgesellschaft erstellt, um eine Aussage über die Entwicklung eines Gewerbegebiets auf der Fläche ,Große Feld / Langenberger Straße' zu erhalten. Ergebnis ist, dass die Fläche uneingeschränkt zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden kann. Dieses Gutachten ist zudem in Gänze im Rahmen der Behördenbeteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Mettmann mehrfach vorgelegt worden. Von dort wurden keine Einwände gegen die formale Herangehensweise und die getroffenen Aussagen erhoben.

Böden können überwiegend
vor Ort verbleiben

Auch die Frage einer möglichen Bodenbelastung konnte abschließend beantwortet werden, so dass ein Gewerbegebiet an dieser Stelle möglich ist. Da sich fast ausschließlich Bodenbelastungen gefunden haben, die in Gewerbegebieten zulässig sind, können die Böden überwiegend vor Ort verbleiben und müssen nicht entsorgt werden.

19 Bohrungen

Da die Bundesbodenschutz-Verordnung für eine Fläche, die größer als 10.000 Quadratmeter ist, mindestens zehn Bohrungen empfiehlt, hat der Gutachter mit 19 Bohrungen die Fläche hinreichen betrachtet. Zudem ist es wichtig, zu wissen, dass im Rahmen eines jeden Bauantrags weitere Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden. Hierbei kann und muss eine Betroffenheit für das einzelne Grundstück auch in der Frage einer möglichen Bodenbelastung eingegrenzt werden. Der Bodengutachter weist in seinem Gutachten explizit auf diese Vorgehensweise hin.

Bestätigung der Unteren
Bodenschutzbehörde

Relevant für die Auswirkungen auf den Menschen ist die Auswaschung möglicher Bleivorkommen ins Eluat (Flüssigkeit, in der Rückstände gelöst sind und die durch Auswaschung anfällt) und nicht das Vorkommen im Feststoff. Dieses dürfte bei einem ortsnahen natürlichen Vorkommen durchaus auch in der Erde schon erhöht sein. Die Untere Bodenschutzbehörde hat der Velberter Stadtverwaltung bestätigt, dass eine Auswirkung des Bleivorkommens auf die sehr sensible Landwirtschaft über die Aufnahme durch die Pflanzen nicht vorhanden ist. Somit ist davon auszugehen, dass weitere negative Auswirkungen auf den Menschen über andere Wirkungspfade nicht zu erwarten sind.
Zudem ist anzumerken, dass eine Verwendung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Folglich hat das Büro hier einen korrekten Ansatz gewählt!"

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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