Neue Fahrradstraßen in Wesel
Mehr Rechte für den „Drahtesel“

Die Ausweisung der Straßen zu "Fahrradstraßen" hat der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr der Stadt Wesel entschieden.  | Foto: Archivbild
  • Die Ausweisung der Straßen zu "Fahrradstraßen" hat der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr der Stadt Wesel entschieden.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Mal eben mit dem Fahrrad Brötchen holen oder in die Weseler Innenstadt radeln. Viele Menschen steigen häufiger auf das Fahrrad um, vor allem um kurze Strecken zurückzulegen. Um den „Umstieg“ auf das umweltfreundliche Transportmittel „Fahrrad“ attraktiver zu machen, beschließen immer mehr Städte und Gemeinden, Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen. Auch die Stadt Wesel setzt dieses Instrument bereits ein. So wurden in den letzten Wochen bereits mehrere Straßen erkennbar als Fahrradstraßen ausgewiesen.

Dazu zählen: Holzweg (ab Mühlenweg bis Grünstraße), Julius-Leber-Straße (ab Molkereiweg bis Beginn verkehrsberuhigter Bereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße sowie ab Emmericher Straße bis Konrad-Duden-Straße), Krudenburger Weg (ab Schermbecker Landstraße bis "Am Schornacker"), Kiek in den Busch (ab "In der Luft" bis zum Parkplatz der Kindertageseinrichtung; ab dort bis Beginn verkehrsberuhigter Bereich erfolgte die Ausweisung als „reine“ Fahrradstraße), Bagelstraße (komplett), Wackenbrucher Straße (ab Bagelstraße bis Kurt-Kräcker-Straße), Am Blaufuß (komplett), Eichenstraße (komplett), Kirchturmstraße (ab Eichenstraße bis Schafweg) sowie Holunderhain (ab Haltepunkt Blumenkamp bzw. Westfalenweg, weiter über Bruchweg, Huwenweg, "Auf dem Heiken", Konrad-Duden-Straße, "Am Schwan", Schafweg, Kirchturmstraße bis vor Schermbecker Landstraße/B 58).

Vorrang für Radfahrer - aber es gibt Regeln
Radfahrer haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Dennoch müssen auch hier Regeln eingehalten werden. Grundsätzlich stehen solche Straßen nur Radfahrern und Nutzernn von Elektrokleinfahrzeugen (nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung) zur Verfügung. Allerdings kann durch ein Zusatzschild die Straße für Kraftfahrzeuge freigegeben werden. Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Da Fahrräder Vorrang haben, dürfen diese in Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Dennoch gilt auch hier das Rechtsfahrgebot. Wer mit einem Kraftfahrzeug Fahrradfahrer überholen möchte, muss innerorts mindestens eineinhalb Meter Abstand einhalten. Außerorts sind es sogar zwei Meter.

Alle Regeln gibt online
Wer mehr über die Regeln wissen möchte, die in Fahrradstraßen gelten, findet entsprechende Links auf der städtischen Internetseite unter www.wesel.de.

So erkennt man eine "Fahrradstraße"
Zu erkennen sind Fahrradstraßen an den quadratischen, weißen Schildern mit dem blauen Fahrrad-Symbol in der Mitte. Darunter ist der Schriftzug „Fahrradstraße“ zu lesen. Das Ende einer Fahrradstraße wird durch ein ähnliches Schild dargestellt, das im Gegensatz dazu grau mit fünf diagonal verlaufenden schwarzen Streifen gestaltet ist.

Dass die Straßen zu Fahrradstraßen ausgewiesen wurden, hat der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr der Stadt Wesel entschieden. Für die Umsetzung mussten rund 80 neue Fahrradstraßenschilder sowie Zusatzschilder bestellt werden.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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