Maßnahmen der Kreisverwaltung Wesel im Hinblick auf die Corona-Pandemie
Politische Sitzungen der Kreisgremien Wesel während der Corona-Pandemie

Die geplante Sitzordnung gewährleistet während der politischen Sitzungen im Kreishaus Wesel die erforderlichen Mindestabstände unter allen Teilnehmenden. | Foto: Zur Verfügung gestellt von der Pressestelle Kreis Wesel.
  • Die geplante Sitzordnung gewährleistet während der politischen Sitzungen im Kreishaus Wesel die erforderlichen Mindestabstände unter allen Teilnehmenden.
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Für die anstehenden politischen Sitzungen der Kreisgremien wurden von der Kreisverwaltung Wesel im Hinblick auf die Corona-Pandemie Maßnahmen getroffen, die der aktuellen Erlasslage und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.

Die geplante Sitzordnung gewährleistet während der politischen Sitzungen die erforderlichen Mindestabstände unter allen Teilnehmenden. Diese Abstände können jedoch während des Betretens und des Verlassens der Räumlichkeiten nicht jederzeit gewährleistet werden. Daher werden Ausschussmitglieder, Pressevertreter und Bürger, die an den Sitzungen teilnehmen wollen, gebeten, beim Betreten des Kreishauses eine Mund-Nasen-Maske anzulegen.

Sobald die Teilnehmenden im Sitzungssaal Platz genommen haben, kann die Mund-Nasen-Maske bis zum Verlassen der Räumlichkeiten abgenommen werden. Die Belüftung des Sitzungsraumes erfolgt über die Klimaanlage.

Kontaktdaten aller Personen

Um im Bedarfsfall eine umfängliche Kontaktnachverfolgung sicher stellen zu können, werden die Kontaktdaten aller Personen, die an den Sitzungen teilnehmen, erfasst. Der Zugang zum Kreishaus erfolgt über den Seiteneingang des Sitzungstraktes. Dieser ist als Zugang bereits ausgeschildert.

Die Anzahl der in den Sitzungssälen zugelassenen Personen ist auf Grund der Abstandsregeln begrenzt. Pressevertreter werden daher gebeten, ihre Teilnahme an Sitzungen jeweils im Vorfeld bei der Pressestelle anzumelden, Telefon 0281/ 207 4142, E-Mail: pressestelle@kreis-wesel.de 

Risikofreiheit nicht garantiert

Auch unter Einhaltung dieser Maßnahmen weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass eine vollständige Risikofreiheit nicht garantiert werden kann.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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