Sichere und geschützte Abstellplätze
Stellplätze

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

Die Verwaltung wird beauftragt:
Den §6 Absatz 5 der Stellplatzsatzung der Stadt Wesel um folgenden, sechsten Punkt zu erweitern:

Fahrradabstellplätze müssen:
6.
Sofern sie Bauten der Nutzungsart „Wohngebäude und Wohnheime“ betreffen oder dieotwendige Zahl der Abstellplätze auf Basis der Bettenzahl ermittelt wird, für die Öffentlichkeit unzugänglich und vor Witterung geschützt errichtet werden. Die in der Anlage zur Stellplatzsatzung der Stadt Wesel festgeschriebenen notwendigen Stellplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser (1.1) sowie Mehrfamilienhäuser (1.2) analog zur Richtzahlentabelle zur Stellplatz VO NRW einheitlich auf 1 Stellplatz je Wohneinheit festzusetzen.

Begründung:
In der Sachdarstellung zur Stellplatzsatzung führt die Verwaltung aus, dass von 2013 zu 2019 die Nutzung von Pedelecs/E-Bikes/Senioren E-Scooter bereits stark zugenommen hat. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Pedelecs/E-Bikes/ Senioren E-Scooter in den Folgejahren noch stärker gestiegen ist.

Damit einher geht eine erhebliche Wertsteigerung der Fahrräder. Auch die von der Stadt in der Vergangenheit geförderten Lastenräder sind mit erheblichen Anschaffungskosten verbunden.
Ein sicheres Abstellen hochwertiger Fahrräder ist insbesondere über Nacht nur möglich, wenn der Abstellort für die Öffentlichkeit unzugänglich ist. Einfache Fahrradbügel stellen für hochwertige Fahrräder keinen ausreichenden Diebstahlschutz dar.

Bei Wohngebäuden und Wohnheimen sowie bei Beherbergungsbetrieben halten sich die Besitzer*innen der Fahrräder über Nacht auf. Deswegen sind speziell dort sichere Abstellplätze vorzuhalten, damit diese auch guten Gewissens genutzt werden können.
Beispiele für öffentlich unzugängliche Abstellmöglichkeiten sind abschließbare Fahrrad-schuppen, Garagen oder Keller.
Eine Überdachung, wie sie in der Vorlage des Landes NRW unter §8.3 bei Anlagen für mehr als 10 Fahrräder empfohlen wird, ist hier ebenfalls empfehlenswert.
Des Weiteren wird beantragt die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser auf einheitlich einen Stellplatz pro Wohneinheit festzulegen. Dies entspricht dem in der Richtzahlentabelle zur Stellplatzverordnung NRW empfohlenen Wert.

Einen Grund für eine Ungleichbehandlung zwischen der Innenstadt und dem übrigen Stadtgebiet hinsichtlich der Vorgabe notwendiger Stellplätze sieht die Verwaltung entsprechend ihrer Vorlage in der „deutliche[n] Diskrepanz zwischen den Ortsteilen in Wesel und der Innenstadt bezogen auf die Nutzung des Verkehrsmittels PKW“.
Dieser Diskrepanz wird jedoch durch §4 Absatz 2 der neuen Stellplatzsatzung und der darin enthaltenen Würdigung der speziellen Situation für den Innenstadtkern bereits Rechnung getragen.

Grund für eine darüber hinaus gehende Ungleichbehandlung der übrigen Stadtgebiete gegenüber der Innenstadt besteht nach unserem Ermessen nicht.

Ulrich Gorris, Fraktionssprecher

Autor:

Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel

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