Klein(krämer)vieh macht auch (Knöllchen-)Mist

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Verkehrssünden müssen bestraft werden. Je schlimmer desto härter! Es gibt allerdings einen Ort in der Weseler City, dort ist (besser: war!) sich die Ordnungsbehörde mit einem Anwohner in Sachen Bestrafung von Falschparkern etwas zu einig.

Die Rede ist von der Neustraße, Mündungsbereich Korbmacherstraße: Dort befindet (besser: befand!) sich eine Garage, mit behördlich genehmigtem Hinweisschild, dass Parker auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Einfahrt blockieren und Abschleppung droht.
Die Stadt muss (musste!) wohl einen Deal mit dem Garagennutzer (gehabt) haben, denn abgeschleppt wird (wurde) an der Stelle niemand. Die dort parkenden Wagen meldet(e) der "allzeit Blockierte" der Bußgeldstelle und diese verschickt(e) Verwarnbescheide über 15 Euro.

Das ist (war) unauffällig und spült(e) zuverlässig Knöllchenkohle in die Stadtkasse. Da muss(te) noch nicht einmal ‘ne Politesse bemüht werden, der Anwohner hat das Melderecht - allerdings auch die Beweispflicht.

Ein fettes Kreuz auf dem Boden würde ahnungslose Parkraumsuchende schützen. Seltsamer Weise ist der Zettel an der Garage verschwunden, seit ich dem Ordnungsamt einige Fotos von der Situation zukommen ließ.
Ob ich die Stadtkasse um eine ständig sprudelnde Quelle gebracht habe ...?

Autor:

Dirk Bohlen aus Hamminkeln

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