Normale Alltagsmasken weiter im Einsatz
NRW: Ab Montag (25.Januar) heißt es Spezialmaskenpflicht

Ab Montag (25.Januar) müssen in NRW OP-Masken, FFP2 -Masken oder KN95 - Masken in Bahn ,Bussen, Supermärkten ,Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Corona -Schutz -Verordnung des Landes vor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde.
,,Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske möglich. Keine Maskenpflicht gilt für Kinder bis zum Grundschulalter. Wo keine OP-oder FFP - Maske getragen werden muss, gelten weiterhin die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. (Zum Beispiel: Spielplätze)

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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