Antoniusstift: Die Bewohner übergeben eine Petition an die OBin

Frau Kaemper und Herr Kühne vom Bewohnerbeirat des Antoniusstiftes
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Im Rahmen des Spatenstichs für das Musikzentrums wollen die Bewohner des Heimes St. Antonisstiftes, das die Stadt gegen den Willen der Bewohner schließen will, OBin Scholz folgende Petition überreichen:

Liebe Frau Oberbürgermeisterin Scholz,

wir wollen in unserem St. Antoniusstift wohnen bleiben, bis hoffentlich 2015 der Neubau fertig gestellt ist.

Wir wollen nicht in andere Altenheime umgesiedelt werden, deren Brandschutzstandards auch nicht besser sind als die unseres Stifts.

Wir wollen nicht in andere Heime transportiert werden, in denen die medizinische und pflegerische Versorgung insbesondere für unsere demenzkranken Mitbewohner schlechter sind als im Antoniusstift.

Wie alle Menschen haben wir ein Recht auf Selbstbestimmung. Wir wollen an dem Ort wohnen, an dem wir uns am Wohlsten fühlen. Das ist das St. Antoniusstift.

Über 2/3 unserer Mitbewohner sind demenzkrank. Wechselhafte Situationen und Neuerungen belasten Demenzkranke stark, da ihr Kurzzeitgedächtnis nicht mehr dazu in der Lage ist, neue Informationen aufzunehmen. Plötzliche Umstellungen im Tagesablauf, wie Umzüge werden so nicht als Abwechslung, sondern als beängstigende Verunsicherung empfunden, die Sorgen und Ängste bei den Betroffenen verursachen. Änderungen bei den gewohnten Handlungsabläufen führen häufig dazu, dass der/die Kranke die entsprechende Tätigkeit (z.B. Baden, Ankleiden oder eine Mahlzeit) komplett verweigert.*

Ein Umzug kann für die Betroffenen also tödlich sein.

Frau Oberbürgermeisterin, können Sie das verantworten?

Es ist nicht gerechtfertigt auf unser Heim bereits heute die Vorschriften für Heime anzuwenden, die neu gebaut werden, während auf alle anderen Heime in Bochum die gleichen Vorschriften noch nicht angewendet werden, da diese Heime noch bis 2018 Bestandsschutz genießen.

§11 WTG legt fest:
"Ist dem Betreiber einer Einrichtung die Erfüllung einer Anforderung zur Wohnqualität technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann die zuständige Behörde auf Antrag ganz oder teilweise Befreiung erteilen, wenn die Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner vereinbar ist. Ist das Einverständnis des Bewohners zu Abweichungen von Anforderungen an die Wohnqualität erteilt und sind diese Abweichungen mit den Maßstäben des Alltags eines häuslichen Lebens vereinbar, soll die zuständige Behörde keine gegenteiligen Anordnungen erlassen, sofern dies nicht im Einzelfall zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Der Betreiber einer Einrichtung ist vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung über den Antrag für die beantragten Tatbestände von der Verpflichtung zur Umsetzung der Anforderungen an die Wohnqualität vorläufig befreit."

Handeln Sie im Sinne von uns Menschen und Bürgern dieser Stadt. Bochum ist doch die Stadt wo das Herz noch zählt.

Die Bewohner des St. Antioniusstiftes, Bochum, den 30.04.2013

Fr. Kaemper, Herr Kühne Bewohnerbeirat

* Quelle: Ein Leben mit Demenz, Bundesministerium für Gesundheit

Die Bewohner können nicht beurteilen, wer die Verzögerung beim Bau und der Genehmigung des neuen Stiftes zu verantworten hat. Sie wollen sich in diesen Konflikt auch nicht rein ziehen lassen. Sie sind jedoch die Leidtragenden und vertreten daher ihre ureigenen Interessen als Bewohner des betroffenen Stifts.

Als Bewohner schätzen sie das Risiko höher ein, dass Bewohner aufgrund des Umzugs gesundheitlichen Schaden nehmen könnten, als das Risiko, dass es zu gesundheitlichen Schäden aufgrund eines Brandes kommen könnte, weil das Antoniusstift wie viele Bochumer Heime zwar die aktuellen Brandschutzbestimmungen einhält, aber noch nicht die verschärften Bestimmungen, die aktuell nur für neu gebaute Heime gelten und die für bestehende Heime erst ab 2018 Gültigkeit haben werden.

Die Initiative BÄH - Bochum ändern mit Herz unterstützt die Bewohner.

Die Initiative würde es begrüßen, wenn die Politik klärt, warum es zu den Verzögerungen bei der Genehmigung des neuen Heimes gekommen ist und in wie weit die Bauverwaltung hier eine Mitverantwortung trägt.

Ebenso ist die Initiative der Ansicht, dass die Politik sich für das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner des Heimes einsetzen muss. Den Wünschen der Bewohner ist nur dann nicht zu entsprechen, wenn für diese eine akute Gefährdung besteht.

BÄH - Bochum ändern mit Herz
BÄH - Bürger auf Facebook

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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