Innenstadt kein beliebiger Abstellplatz
CDU kritisiert UBV-Antrag zur Gestaltungssatzung!

Heinz Wansing, Fraktionsvorsitzender der CDU | Foto: CDU Dinslaken
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CDU kritisiert UBV-Antrag zur Gestaltungssatzung!

Die CDU-Fraktion kritisiert den UBV-Antrag zur Änderung der Gestaltungssatzung in Dinslaken. Die Christdemokraten hatten bereits im Dezember 2021 im Rahmen des umfangreichen Antrags „Transformationsprozess Innenstadt gestalten!“ eine Evaluierung der Gestaltungssatzung und ggf. eine Überarbeitung dieser beantragt. In dem CDU-Antrag heißt es: „Die vor einigen Jahren beschlossene Gestaltungssatzung muss gemeinsam mit den Innenstadtakteuren evaluiert und im Anschluss ggf. neu erstellt werden. Hier kann wieder ein roter Faden entwickelt werden, wie unsere Innenstadt in Zukunft auszusehen hat. Auch die Einhaltung der Gestaltungssatzung muss zukünftig besser begleitet werden.“

Heinz Wansing, Vorsitzender der CDU-Fraktion, warnt davor, die Qualität der Innenstadt durch falsche Herabsetzungen der Standards zu senken: „Für die CDU ist die Innenstadt das Wohnzimmer Dinslakens und nicht ein beliebiger Abstellplatz, auf den jeder stellen kann, was er möchte. Die Innenstadt ist kein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will und darf es auch nicht werden. Wir brauchen verbindliche Standards für unsere Innenstadt. Wir wollen hier Qualität sehen und uns somit von Einkaufsstraßen anderer Städte abheben. Das ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die CDU-Fraktion steht grundsätzlich für eine Gestaltungssatzung, wir sehen aber Dinge, die angepasst werden müssen. Dies muss in einem gemeinsamen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Innenstadtakteuren geschehen.“

Fabian Schneider, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und stellv. Fraktionsvorsitzender, ergänzt: „Unterstützen können wir die örtliche Gastronomie auch, ohne die Qualität zu senken. Die CDU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit mehrfach für die Senkung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie eingesetzt. Beispielsweise hat die CDU-Fraktion 2017 beantragt, dass die Stadt zukünftig dafür zu sorgen hat, dass Gastronomen, die dauerhaft auch Außengastronomie betreiben, die ihnen durch die Stadt in Rechnung gestellt wird, diese Außengastronomie auch während der DIN-Tage betreiben dürfen, ohne dass hierfür zusätzliche Beträge erhoben werden. Hier ist bei der Erteilung der alljährlichen Sondernutzungsgenehmigung der übliche Gebührensatz zu erheben, der für die Flächen außerhalb der DIN-Tage anfällt. Wir hatten seinerzeit das Beispiel eines Gastronomen aus der Altstadt angeführt, der Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum 01.03. bis 31.10. für 30m² in Höhe von 756€ zahlte und für die gleiche Fläche für drei Tage an den DIN-Tagen an die DIN-Event GmbH 958,54€ bezahlen musste. Der damalige Geschäftsführer der Din-Event GmbH, Josh Springer, war vom CDU-Vorstoß alles andere als begeistert. Bei der Reduzierung der Sondernutzungsgebühren sieht die CDU-Fraktion definitiv noch Spielraum. Die CDU bedankt sich auch bei allen Gastronomen und Einzelhändler, die sich an die Gestaltungssatzung halten und in den letzten Jahren ihre Außendarstellung qualitativ angepasst und so der Stadt einen erheblichen Mehrwert erbracht haben.“

Heinz Wansing, Fraktionsvorsitzender der CDU | Foto: CDU Dinslaken
Fabian Schneider, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung | Foto: CDU DInslaken
Autor:

Fabian Schneider (CDU Dinslaken) aus Dinslaken

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