Corona-Pandemie für Alleinerziehende besondere Herausforderung - trotz Entlastung durch doppelte Kinderkrankentage
Stresspegel im Anschlag

Sind ein eingespieltes Team: Stella Krüger (35) und Tochter Maja (5). Dennoch bleibt nicht aus, dass die Bürokauffrau auch mal sagen muss: Mama kann jetzt nicht. | Foto: Ulrike Henkemeyer
  • Sind ein eingespieltes Team: Stella Krüger (35) und Tochter Maja (5). Dennoch bleibt nicht aus, dass die Bürokauffrau auch mal sagen muss: Mama kann jetzt nicht.
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Eltern, die ihre Kinder ausschließlich zuhause betreuen und/oder unterrichten, gelten gemeinhin als sonderbar - und sind eher die Ausnahme. Nicht so in Zeiten der Corona-Pandemie: Weil Kitas und Schulen zurzeit geschlossen sind, sind Betreuung in den eigenen vier Wänden und Homeschooling gang und gäbe. Besonders für Alleinerziehende stellt diese Situation eine besondere Herausforderung dar.

Seit März vergangenen Jahres beginnen Stella Krügers Tage früh morgens um 5 Uhr. Ihr bleiben ungefähr drei Stunden am heimischen Schreibtisch, bis sie sich voll und ganz auf ihre fünfjährige Tochter Maja konzentriert. Ist die Kleine im Kindergarten, kehrt die 35-Jährige gegen 9.30 Uhr ins Homeoffice zurück. Weil die Betreuungszeit Corona bedingt um zehn Stunden gekürzt wurde, muss die Bürokauffrau den Computer vor 15 Uhr wieder herunterfahren, um Maja pünktlich abzuholen. "Ich habe das Glück, dass mir mein Arbeitgeber entgegenkommt und zum Beispiel Gleitzeit ermöglicht", sagt Stella Krüger. Von Vorteil sei auch, dass sie sich die Fahrerei - immerhin rund anderthalb Stunden hin und zurück - sparen könne, solange sie im Homeoffice arbeite. "Die Zeit kann ich prima mit meinem Kind verbringen."

Stella Krüger kommt immer wieder an ihre Grenzen

Dennoch kommt die Alleinerziehende immer wieder an ihre Grenzen. "Auch wenn sich alle immer sehr verständnisvoll zeigen und die Familie väterlicherseits voll hinter uns steht, muss ich trotzdem gewisse Leistungen erbringen, habe meine Arbeitszeit sogar von fünf- auf siebeneinhalb Stunden aufgestockt." An ihrer Tochter würde die Zeit ebenfalls nicht spurlos vorbeigehen. "Sie ist sehr anhänglich." Umso erleichteter ist die Dinslakenerin, dass Maja in die Notbetreuung gehen könne. "Dann hat sie wenigstens dort ein paar Kontakte, wenn wir schon privat kaum jemanden treffen." Ihren Vater sieht die Fünfjährige regelmäßig an einem Tag am Wochenende. Für Stella Krüger kein Grund, dann die Füße hochzulegen. Stattdessen würde die Zeit genutzt und alles nachgeholt, was unter der Woche liegengeblieben sei.

Anzahl der Tage, an denen Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wurde verdoppelt

Immerhin: Eltern werden weiter entlastet. Die Anzahl der Tage, an denen Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, wurde verdoppelt. Das von Familienministerin Franziska Giffey unterzeichnete Gesetz gilt rückwirkend ab dem 5. Januar auch für die Betreuung von Kindern während des Lockdowns. Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr somit für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende, das bedeutet eine Aufstockung von 20 auf 40 Tage) gewährt. Die Eltern sind in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt und erhalten das Kinderkrankengeld.

Diese neue Regel gilt nicht nur für den Fall, dass das Kind erkrankt ist, sondern auch für die zurzeit Corona bedingte Notbetreuung zuhause. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine zweite Person gibt, die das Kind betreuen könnte. Anspruch auf die Kinderkrankentage sollen nur gesetzlich Versicherte haben. Eine Bescheinigung der Kita oder Schule soll als Vorlage bei der Krankenkasse ausreichen.

Ist das Kind tatsächlich krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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