Pflegesatzverhandlungen Caritas
Demonstration vor der falschen Tür

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Demonstration vor dem Landschaftsverband in Münster

500 Pflegekräfte ziehen durch die Innenstadt Große Caritas-Demo in Münster: Bürokratie-Stau gefährdet Altenhilfe akut „Der Vorwurf der Demonstranten: Durch langwierige Prozesse in den Verhandlungen neuer Pflegesätze habe sich ein Entscheidungsstau aufgebaut. Dadurch seien die Angebote vieler Einrichtungen der Altenpflege akut bedroht.“ Träger lassen Beschäftigte für sich vor der falschen Tür demonstrieren.

Verhandlungsführer sind die Landespflegekassen, nicht der jeweilige Landschaftsverband!

Wer sich mit den Entgeltverhandlungen auseinandersetzt, erkennt: die Einrichtungsträger verhandeln zukünftige Kosten zu Lasten der Bewohner, die sie aber nicht wie im Gesetz vorab von den Bewohnerbeiräten nach § 85 Abs. 3 SGB XI ordentlich prüfen lassen. Die notwendige Stellungnahme und der Beschluss der Unterschrift als Verhandlungs- und Abschlussvoraussetzung, kann bei einer reinen Informationspflicht nicht gegeben sein. Das Bundessozialgericht mahnt, im Urteil vom 26.09.2019 -B 3P1/18, bereits die jahrzehntelange Missachtung der Mitwirkung des Bewohnerbeirates bei der Entgelterhöhung an.

Die Gesetze zu Gunsten der Bewohner, Zahler und Bürger werden bis heute nicht umgesetzt. Statt die notwendige Transparenz und Akzeptanz durch die gesetzliche Mitwirkung zu gewährleisten, wird ein öffentlicher Druck mit Halbwahrheiten zum Abbau weiterer notwendiger Informationen aufgebaut.
Allein die fehlende Angemessenheitsprüfung durch die gewählten Heimbeiräte erweckt den Anschein, dass sich Träger vor einer Prüfung durch Laien fürchten.
Nicht einmal freiwillige Vereinbarungen werden befolgt. Die Spitzenverbände einigten sich über die notwendige Transparenzberichterstattung nach § 115 Abs. 1 a SGB XI. Es heißt: Von den Pflegeeinrichtungen werden ergänzend Einrichtungsinformationen bereitgestellt. Pflegeeinrichtungen machen bisher sehr selten von der Möglichkeit Gebrauch. Interessenten finden auf der Homepage der Einrichtungen oftmals keine Heimentgelte, sie werden in die Einrichtung gelockt. Durch die fehlenden Heimplätze; nur jeder 10. Pflegebedürftige kann einen Platz ergattern, wird die soziale Not ausgenutzt.
Wer kennt:

  • den/die notwendige(n) Landespflegebeauftragte(n), - Fehlanzeige -
  • Interessenverbände, - BIVA -
  • Bewohnerbeiräte, sollten die Wächter in der Einrichtung sein.

Gerade in Caritas-Häusern werden Bewohnerbeiräte gerne versteckt und für die notwendige Unterschrift nach § 85 Abs.3 SGB XI mehr oder minder missbraucht. Siehe auch "Der Bewohnerbeirat".

Das selbst gesteckte Ziel des (Pflege-)Qualitätsausschusses: Das Qualitätsverständnis im neuen Prüfverfahren ab Januar 2021 muss für Angehörige und Außenstehende eine nachvollziehbare Aussagekraft entfalten.

Die Einrichtungsträger haben ausnahmslos die Erlöse, nicht die Pflegequalität im Blick. Ein pauschales Rufen nach der Politik ist nicht angebracht. Die Landespflegekassen haben das Heft in der Hand. Siehe auch: Mut zu einer großen Lösung für Pflegebedürftige.

Was nutzen demokratische Rechte oder Gesetze, wenn nach dem Prinzip gehandelt wird: „Alles kann, nichts muss“. Wenn nichts mehr verbindlich ist, fehlt die Beständigkeit, die Demokratie zerbröselt.
Wo bleiben die Parteien als Sprachrohr und Wächter für die Bürger?

Wir alle sind gefordert,

die Seniorenvertretungen in den Kommunen, die Angehörigen und Betreuer können in die alle zwei Jahre stattfindenden Beiratswahlen in den Einrichtungen gewählt werden.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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