Erstmals ein gerichtliches Ja zum verkaufsoffenen Sonntag: Stadt Duisburg hat ihre Hausaufgaben gemacht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat erstmals einen ver.di-Antrag auf Verbot des Sonntagsshoppings abgelehnt. Dabei hatte ver.di Duisburg im Vorfeld erklärt, dass der Antrag des Einzelhandelsverbandes auf Sonntagsöffnung ungeprüft und pauschal von der Stadt genehmigt worden sei. Nicht die Feste, sondern die Sonntagsöffnung hätte dabei im Vordergrund gestanden.

Eben das sieht das Verwaltungsgericht Düsseldorf zumindest für den Termin am 2. April anders. Die Stadt habe nachvollziehbar darlegen können, dass das Kunsthandwerkerfestival Hauptgrund für den erwarteten Besucherandrang ist.

Auch für die weiteren Termine liegen umfangreiche Prognosen in Sachen Anlass und Besucherzahl vor. Mal sehen, wie darüber entschieden wird. Zumindest für den 2. April steht fest: Die Stadt (auf Grundlage der Daten des Handelsverbandes) hat ihre Hausaufgaben gemacht.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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