Polizei sucht weiterhin nach Zeugen und unbekannten Autofahrern: Spurenlage lässt mehrere Unfallabläufe zu
Wurde der Mann in der Twentmannstraße schon früher überfahren?

Nach Auswertung der Spuren sind mehrere Unfallabläufe denkbar.  | Foto: Gohl (Archiv)
  • Nach Auswertung der Spuren sind mehrere Unfallabläufe denkbar.
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An der Unfallstelle konnte die herbeigerufene Notärztin nur noch den Tod des Mannes feststellen.  Am späten Montagabend (8. Juni, ab 23.35Uhr) hatten Autofahrer eine auf der Twentmannstraße reglos, liegende Person bemerkt.
Sofort stoppten die Fahrer in Höhe des gegenüberliegenden Pumpwerkes und
versuchten, dem schwerverletzten Mann zu helfen. Weitere Zeugen alarmierten den
Rettungsdienst und die Polizei. Doch das Opfer war bereits seinen Verletzungen erlegen.

Die eingerichtete Ermittlungskommission (EK) wertet weiter die zahlreichen Spuren, Ermittlungsergebnisse und Zeugenhinweise aus. Mit großerWahrscheinlichkeit überrollte ein Kraftfahrzeug den bereits zuvor am Boden
liegenden Fußgänger.

Mehrere Unfallabläufe möglich

Die vorläufigen Ergebnisse der auf den Fahrbahnen festgestellten Spuren, lassenjetzt weitere mögliche Unfallabläufe zu: Danach könnte der verstorbene Fußgänger
bereits früher als zunächst angenommen, von einem Fahrzeug überrollt worden
sein. Weitere Autofahrer könnten die dunkle Unfallstelle passiert und den reglos
auf der Fahrbahn liegenden 64-jährigen Essener in der Dunkelheit nur als
plötzlich auftauchendes Hindernis wahrgenommen haben.
Die gesichertenReifenspuren könnten demnach auch von plötzlichen Ausweich- und/oder

Bremsmanövern unbeteiligter Fahrzeugführer stammen. Dies könnte auch zu denzeugenschaftlich dokumentierten Beobachtungen passen, wonach ein
entgegenkommendes Fahrzeug den Verkehr mit seiner Lichthupe warnte.

Beweiswichtiges von möglichen Trugspuren unterscheiden

Um die tatsächlichen und beweiswichtigen Unfallspuren von möglichen Trugspurenzu unterscheiden, fordert die Polizei auch weitere Fahrzeugführer, die in den
späten Abendstunden den Unfallbereich durchfuhren auf, sich unverzüglich beim
Verkehrskommissariat 1 unter der zentralen Rufnummer 0201-8290 zu melden.

Unbeteiligte Personen, die möglicherweise auch zur Klärung beitragen könnten,werden ebenfalls aufgefordert, sich bei der Polizei, auch unter der Notrufnummer
110 zu melden.

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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