KARNAP UND DIE A52

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE ANWOHNERINNEN UND ANWOHNER!!!

Auszüge aus der RIS Vorlage Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung Sitzung am 06.02.2020 Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B224) bis zum AK Essen/Gladbeck hier: Stellungnahme der Stadt Essen im Rahmen des Anhörungsverfahrens

++Die Luft- als auch die Lärmbelastung liegt jetzt schon oberhalb der Gesundheitsgefährdungswerte.++

++ Mit dem geplanten Vorhaben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte im Untersuchungsgebiet Karnap zu erwarten++

++ An 23 untersuchten Wohnhäusern werden nachts die Immissionsgrenzwerte überschritten++

++ An insgesamt 47 Wohnhäusern besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung. Aus gesundheitlicher Sicht kann die bleibende Verlärmung der Außenbereiche durch Entschädigungsleistungen nicht aufgewogen werden. Diese Außenbereiche sind für den gesunden Aufenthalt im Freien unbrauchbar++

Auszüge aus dem RIS:

Lärmminderungsplanung/Immissionsschutz, Luft/-hygiene - Umweltamt
Durch die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen im o.g. Bereich werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Tages- und Nachtzeit auf dem Stadtgebiet von Essen eingehalten. Südlich des AK Essen-Nord wird es zu einer Erhöhung der Verkehrsmenge um ca. 9,5 % kommen. Im weiteren Verlauf der B 224 in Richtung Süden sind Straßenabschnitte, die einer erhöhten Luft- und Lärmbelastung durch den Verkehr ausgesetzt sind. Die Luft- als auch die Lärmbelastung liegt jetzt schon oberhalb der Gesundheitsgefährdungswerte. Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, um einer Erhöhung der Luft- und Lärmbelastung entgegenzuwirken.

Verkehrsplanung - Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Aus dem aktuellen Verkehrsgutachten von IGS, das den Auslegungsunterlagen beigefügt ist, ist zu entnehmen, dass der Rückstau östlich der Signalanlage am Anschlussohr A52/ Arenbergstr./ Zufahrt Müllheizwerk Karnap in den Verkehrsspitzenstunden in mehreren Planfällen 80 bis 88m Länge betragen wird. Dadurch ragt er bis in den Kreisverkehr Arenbergstraße/ Carnaperhof hinein, der sich dann zustaut. Es wird gefordert, eine separate Rechtsabbiegespur auf der Arenbergstraße von Osten kommend zum Anschlussohr führend einzurichten, um auf der Arenbergstraße zwei reine Geradeausfahrspuren nach Westen am Knotenpunkt zu erhalten und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Der Rückstau vor dem Haltebalken desselben Knotens aus westlicher Richtung (Bottroper Stadtgebiet) ist ganz erheblich und könnte mit einer separaten Rechtsabbiegespur zum Müllheizwerk ebenfalls erleichtert werden.

Gesundheitsamt
Nach Durchsicht der zugesandten Planunterlagen ergeben sich von Seiten des Gesundheitsamtes folgende Anmerkungen: In den erneut offengelegten Planungsunterlagen werden die Verkehrs-, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen neu prognostiziert. Die schalltechnischen Berechnungen der INVER - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH, haben ergeben, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte im Untersuchungsgebiet Karnap zu erwarten sind. An 23 untersuchten Wohnhäusern werden nachts die Immissionsgrenzwerte überschritten. Auch marginale Lärmerhöhungen sind jedoch in Abwägung zu berücksichtigen, wenn die Lärmvorbelastung bereits von hoher Intensität ist. Das UBA empfiehlt zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen Auslösewerte von > 65 dB am Tag und > 55 dB in der Nacht. Die WHO hingegen verschärft die Werte auf > 55 dB am Tag und > 45 dB in der Nacht. Biochemische und physiologische Stressreaktionen, zu denen Änderungen des Hormonhaushaltes, Beeinträchtigung der Großhirnfunktion, reflexartige Änderungen der Muskelspannung, der Pupillenweite, der Atmungs- und Herzfrequenz sowie des Blutdrucks gehören, treten bereits ab Schallpegeln von 60 - 70 dB (A) auf. Diese Stressreaktionen sind zusammen mit anderen Belastungsgrößen vor allem als Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen anzusehen. Bei Verkehrslärmpegeln im Außenwohnbereich von 65 - 70 dB (A) kann dabei von einem um ca. 20 % erhöhten Herzinfarktrisiko ausgegangen werden. An insgesamt 47 Wohnhäusern besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Entschädigung. Aus gesundheitlicher Sicht kann die bleibende Verlärmung der Außenbereiche durch Entschädigungsleistungen nicht aufgewogen werden. Diese Außenbereiche sind für den gesunden Aufenthalt im Freien unbrauchbar. Gesundes Wohnen beinhaltet aber auch die Nutzung des Außenbereiches. Wohnen umfasst seinem Gegenstand nach sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstigen Grün- und Freiflächen. Dazu gehört - vor allem am Tage und Abend - die Möglichkeit einer ungestörten Kommunikation und - in der Nacht - die Möglichkeit des störungsfreien Schlafens. Aufgrund dessen darf die geplante Lärmschutzwand eine Höhe von 4,5 m nicht unterschreiten. Gegen die stufenweise Erhöhung auf den ersten 24 m bestehen keine Einwände. Die Ausführungen hinsichtlich der lufthygienischen Situation und der Bauphase haben weiterhin Bestand.

Hier finden Sie den vollständigen Text:
https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZU72U0Nz9peJJ6riYd3FwiNFp1FVw38yLvINsQy6CLOd/Vorlage_0070-2020-7.pdf

Quelle: RIS Essen

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Autor:

Denis Gollan aus Essen-Nord

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