Kosten für Folgeantragssteller im Asylverfahren

Der sozial- und integrationspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Dirk Kalweit, unterstützt den Essener Sozialdezernenten Peter Renzel in seiner Auffassung, dass das Land NRW sich dringend an den ständig steigenden Unterbringungskosten für Asylfolgeantragsteller  beteiligen muss. Ebenso fordert Kalweit die Unterbringung von Folgeantragstellern in Einrichtungen des Landes.
  • Der sozial- und integrationspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Dirk Kalweit, unterstützt den Essener Sozialdezernenten Peter Renzel in seiner Auffassung, dass das Land NRW sich dringend an den ständig steigenden Unterbringungskosten für Asylfolgeantragsteller beteiligen muss. Ebenso fordert Kalweit die Unterbringung von Folgeantragstellern in Einrichtungen des Landes.
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Land NRW darf die Kommunen bei der Unterbringung von Folgeantragstellern nicht im Regen stehen lassen

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen unterstützt die Forderung des Sozialdezernenten der Stadt Essen, Peter Renzel, dass Land NRW müsse den Kommunen mehr Mittel bei der Unterbringung von sogenannten Folgeantragstellern zukommen lassen.

Hierzu Dirk Kalweit, sozialpolitischer und integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Die vom Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Essen gezahlten Zuwendungen in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro decken gerade einmal 14,5 Prozent der tatsächlich anfallen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Dies ist ein verschwindend geringer Anteil gemessen an den Anstrengungen, die die Kommunen leisten, um Flüchtlinge integrationsfördernd unterzubringen und zu betreuen. Um die Kosten für die Kommunen, die ohnehin schon stark finanziell belastet sind und mittlerweile an ihre Grenzen stoßen, vertretbar zu halten, sollten die Folgeantragsteller, deren Anerkennungsquote im Promillebererich liegt, in Einrichtungen des Landes untergebracht werden.“

Insbesondere die sogenannten Folgeantragsteller, also Personen, die zum wiederholten Male einen Asylantrag in Deutschland stellen, lassen die Kosten für die Kommunen in die Höhe schnellen. Dazu erneut Dirk Kalweit: „Da Folgeantragsteller der Stadt zugeordnet werden, der sie bei ihrer ersten Einreise nach Deutschland zugeteilt wurden, bleiben die daraus resultierenden Kosten automatisch bei den Kommunen haften. Hier muss das Land dringend nachbessern, da bei steigenden Flüchtlingszahlen die Aufgaben, welche die Kommunen zu erbringen haben, stetig wachsen. Eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung - wie in diesem Fall dokumentiert - sollte nicht zum überwiegenden Teil von der kleinsten föderalen Ebene, den Gemeinden und Kommunen, geschultert werden müssen.“

Autor:

Dirk Kalweit aus Essen-Ruhr

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