Essen erlaubt Fußpflege
NRW-Minister Laumann schafft Rechtssicherheit für Fußpflege

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat signalisiert, dass im Zuge der Wiedereröffnung von Frisör-Salons am 4. Mai auch analog über die nicht-podologische Fußpflege gesprochen werden muss, damit diese unter Auflagen wieder angeboten werden kann. Archivfoto: Janz
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  • NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat signalisiert, dass im Zuge der Wiedereröffnung von Frisör-Salons am 4. Mai auch analog über die nicht-podologische Fußpflege gesprochen werden muss, damit diese unter Auflagen wieder angeboten werden kann. Archivfoto: Janz
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UPDATE

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte am 29. April u.a. mit:
Das Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und Schutzstandards für die Fußpflege – sogenannte podologische Dienstleistungen – erlassen. Zwar war die medizinische erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt untersagt, die Regelungen schaffen allerdings Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der Fußpflege.
Die Standards werden nun in die CoronaSchVO eingearbeitet und zeitnah auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales online gestellt.
Planungssicherheit für die Fußpflege

Unsere Recherche vom 29. April:
Ab 4. Mai dürfen Frisöre wieder öffnen. Tausende Menschen haben aber ein größeres und noch dazu schmerzhaftes Problem: Sie müssen dringend zur Fußpflege! In Mülheim ist das bereits seit vergangener Woche wieder erlaubt - Essen zieht jetzt im Sinne der betroffenen Bürger nach.

Dabei geht es den Betroffenen nicht um den Unterschied zwischen podologischer und nicht-podologischer Fußpflege. Sie möchten wieder dort ihre Füße pflegen lassen, wo sie es schon vor der Corona-Krise gemacht haben und mit der Leistung zufrieden waren.
Laut Rechtsverordnung des Landes NRW ist nur der Besuch beim Podologen erlaubt. Hier dürfen aber nur Patienten mit einem Krankenschein behandelt werden. Den haben aber meist diejenigen nicht, die „nur“ unter eingewachsenen Zehnägeln, Entzündungen des Nagelbetts usw. leiden. Deshalb gehen diese Menschen inzwischen verzweifelt zum Hausarzt und versuchen, ein Rezept / Attest zu erhalten. Dabei sollen Praxen in der Corona-Krise möglichst nicht besucht werden, Krankenschein per Telefon, diese Maßnahme ist deshalb verlängert worden.
Viele heutige Fußpfleger haben einst eine Ausbildung zur „medizinischen Fußpflege“ gemacht und ein Zertifikat erhalten. Seit 2002/2003 sind die Berufsbezeichnungen „Podologe“ und „Medizinischer Fußpfleger“ aber gesetzlich geschützt. Praktizierende Medizinische Fußpfleger konnten sich in einer Übergangszeit zum Podologen qualifizieren. Wer das nicht gemacht hat, war einmal „Medizinischer Fußpfleger“ und ist jetzt „nur“ noch „Fußpfleger“.

Mülheim hat
es vorgemacht

Auf genau diese Fußpfleger (mit dem alten Zertifikat) setzt seit vergangener Woche unsere Nachbarstadt Mülheim. Wir hatten bei Stadtpressestelle und Ordnungsamt nachgefragt. Die Mülheimer Ordnungsamtsmitarbeiterin Hasenjäger erklärte uns: „Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Handwerkskammer wollen einem Ansturm auf Hausarztpraxen bei der Rezept- / Attest-Beschaffung vorbeugen und gehen auch davon aus, dass "nur" die Podologen einen nach Wochen des Fußpflege-Verbots zu erwartenden Kunden- / Patienten-Ansturm wohl kaum bewältigen können.“
Aktuell liegen der Lokalkompass-Redaktion Informationen des Ordnungsamts Essen auf Fußpfleger-Anfragen vor. Darin heißt es, dass die Stadtverwaltung Essen sich an den „dynamischen Umständen“ orientiert und sich an die Regelungen der Stadt Mülheim anpasst: „Eine Fußpflege darf von Podologinnen und Podologen im Sinne des Podologengesetzes durchgeführt werden. Weiter ist es auch für die medizinische Fußpflege möglich, Behandlungen durchzuführen, wenn vor dem 1. Januar 2002 eine Prüfung zum/zur medizinischen Fußpfleger/Fußpflegerin abgelegt wurde.“

Minister Laumann schafft
Rechtssicherheit für Fußpflege

Landesweit neu entschieden wird am 4. Mai. Die SPD (initiiert durch den Essener Landtagsabgeordneten Frank Müller) hatte das Thema vergangene Woche in die Sitzung des NRW-Landtagsausschusses für „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ eingebracht. Und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte signalisiert, dass im Zuge der Wiedereröffnung von Frisör-Salons am 4. Mai auch analog über die Fußpflege gesprochen werden muss, damit diese unter besonderen hygienischen Auflagen wieder angeboten werden kann.
Noch am Montag hatte uns auch die Essener Stadtpressesprecherin Silke Lenz Hoffnung gemacht: „Wir haben uns zum Thema Podologen und Fußpflege nochmals intern verständigt, weil wir die Notwendigkeit ja durchaus sehen. Deshalb wird es in Kürze eine Lösung geben.“

OB Kufen zeigt ein
Herz für wunde Füße

Jetzt ist sie da. Oberbürgermeister Thomas Kufen und sein Corona-Krisenstab haben ein Herz für die wunden Füße der Essener Bürger.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat signalisiert, dass im Zuge der Wiedereröffnung von Frisör-Salons am 4. Mai auch analog über die nicht-podologische Fußpflege gesprochen werden muss, damit diese unter Auflagen wieder angeboten werden kann. Archivfoto: Janz
Der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen hat ein Herz für die Füße seiner Bürger und gibt die Fußpflege noch vor der endgültigen Entscheidung des Landes NRW am 4. Mai frei. Foto: Archiv
Autor:

Detlef Leweux aus Essen-Steele

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