Bettgitter und Fixiersysteme, Hilfsmittel in der häuslichen Pflege
Freiheitsentziehung in der häuslichen Pflege

Begrüßt hat Bernd Schlieper vom ESSENER BÜRGER BÜNDNIS - FREIE WÄHLER die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und der Betreuungsgerichtstag (BGT), dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Die beiden Verbände appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur "Erleichterung der Pflege" eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Nach Ansicht der BAGSO und der BGT ist es dringend erforderlich, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur "Erleichterung der Pflege" aufzuheben ist.

"Freiheitsentziehede Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen, so Bernd Schlieper, Mitglied im Seniorenbeirat der Stadt Essen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden. Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit hoher Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden".

Die BAGSO und der BGT fodern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

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