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Impfbeginn gegen Corona am 27. Dezember

Die Zulassung vorausgesetzt kann mit den Impfungen gegen das Coronavirus am 27. Dezember begonnen werden. Foto: pixelio.de/Martin Büdenbender
  • Die Zulassung vorausgesetzt kann mit den Impfungen gegen das Coronavirus am 27. Dezember begonnen werden. Foto: pixelio.de/Martin Büdenbender
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Am 21. Dezember will die Europäische Arzneimittel-Agentur über die Zulassung des Impfstoffs gegen das Coronavirus COVID 19 entscheiden, diese Zulassung wird allgemein als gesichert angesehen. Der zur Zulassung anstehende Impfstoff des Herstellers Bointech/Pfizer wird aus Belgien geliefert. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigt den Beginn der Impfungen für den 27. Dezember an.

"Wir gehen davon aus, dass das Impfen an diesem Tag beginnen kann. Der aus Belgien anzuliefernde Impfstoff kommt an einem zentralen Verteilzentrum an und wird in allen 53 Städte und Kreise geliefert. Dann wird prioritär bei entsprechender Einverständniserklärung mit der Impfung begonnen."

Start in den Alten-und Pflegeheimen

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Frage der Reihenfolge: "Die 53 Impfzentren sind aufgebaut, sie stehen Gewehr bei Fuß. Auch das ´aufsuchende Impfen´ ist vorbereitet, 230 Einrichtungen in denen in NRW rund 175.000 pflegebedürftige Menschen leben, sind hier anzusteuern. In den Alten- und Pflegeheimen geht es gemäß der Priorisierung los. Die Reihenfolge vor Ort wird dort durch die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung beziehungsweise die örtlichen Gesundheitsämter festgelegt. Auf der selben Prioritätsebene steht das Pflegepersonal in Heimen und das medizinische Personal auf den COVID-Stationen der Krankenhäuser."

13.800 Freiwillige gemeldet

Die landesweite Verteilung des Impfstoffs, der eine maximale Temperatur von 70 Grad minus während der Lieferung und Lagerung aufweisen darf, erfolgt nach dem Schlüssel der jeweiligen Einwohnerzahl an die Städte und Kreise. Armin Laschet: "13.800 Ärzte, medizinische Fachangestellte und Pflegekräfte - darunter auch Menschen im Ruhestand - haben sich beim Freiwilligenregister der Ärztekammer gemeldet, um in den Impfzentren und bei der mobilen Impfung zu helfen."

In der Prioritätenliste folgen in der zweiten Gruppe unter anderen über 70-Jährige, Personen die eine Organspende erhalten haben, Ärzte und Pfleger mit mittlerem Risiko sowie Personen aus Obdachlosen- und Asylbewerber-Unterkünften. In der dritten Gruppe befinden sich unter anderen Menschen über 60 Jahre, Menschen mit verschiedenen Erkrankungen sowie Polizei, Feuerwehr, weitere Ärzte, Apotheken-Personal, Erzieher oder Lehrer.

Ohne Termin geht nichts

„Wichtig ist auch der Schutz derjenigen Ärzte sowie der Helfer, die in den Impfzentren und bei den mobilen Teams, aber auch bei der Versorgung von COVID 19-Patienten in den Praxen und im Notdienst ebenfalls einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind – auf sie können wir in den kommenden Monaten nicht verzichten“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum ist, dass man zu einer der impfberechtigten Personengruppen zählt und vorab einen Termin vereinbart. Unter Tel. 116117 ist die Hotline zur Terminvergabe erreichbar. Ein spezielles Terminmanagementsystem wird derzeit von der KV erarbeitet. Die KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe werden die Bürger zeitnah über die weiteren Schritte und das genaue Prozedere informieren.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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