Aktuelle Corona-Fallzahlen im Kreis Recklinghausen
8. Dezember: Rekordzahl von Infizierten - Gladbeck Inzidenz-Schlusslicht

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Die Corona-Situation im Kreis trübt sich weiter ein. Am heutigen Mittwoch ist die Kreis-Inzidenz erneut deutlich gestiegen und liegt nun bei 253,3 (+18,5 im Vergleich zum Vortag). Noch nie in der Pandemie waren so viele Menschen im Kreis aktiv infiziert. Drei von vier Intensivpatienten müssen künstlich beatmet werden. Besonders schlecht sieht es in Gladbeck aus, das mit einer Inzidenz weit über 300 Schlusslicht im Kreis ist. Nur Castrop ist noch knapp unter der 200er Marke, alle anderen Städte darüber. Einziger Lichtblick ist derzeit die nun deutlich wachsende Impfquote: Bereits über 100.000 Menschen im Kreis haben einen "Booster" erhalten.

Demnach gibt es aktuell (Stand Mittwoch, 8. Dezember, 9 Uhr) im gesamten Kreis Recklinghausen nunmehr 44.172 (+270 im Vergleich zum Vortag) bestätigte Corona-Fälle. Von diesen gelten 40.084 (+250) als genesen. 1052 (=) Todesfälle wurden registriert, davon 162 in Gladbeck. 3036 (+20) Personen gelten als aktiv infiziert. Ein Großteil davon (83,3%) zeigt Symptome.

121 Menschen sind aufgrund ihrer Covid-Erkrankung derzeit im Krankenhaus. 28 infizierte Personen werden derzeit intensivmedizinisch betreut, 21 Patienten müssen derzeit künstlich beatmet werden. Von 230 verfügbaren Intensivbetten im Kreis sind derzeit 186 (80,9 %) belegt. Der Anteil der Covid-Erkrankten an allen aktuellen Intensivpatienten beträgt 15,1 Prozent.

In den letzten sieben Tagen hat es 1554 Neuinfektionen gegeben (Inzidenz 253,3). Die bisher als kritisch gesehene Marke von 50 Neuinfizierten pro Woche auf 100.000 Einwohner liegt umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen bei 308 Neuinfektionen, der zusätzlich vom Land zum 1. September eingeführte Grenzwert von 35 liegt umgerechnet bei 215 Neuinfektionen. 

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land NRW, die nun für verschiedene Regelstufen als Richtwert gilt, liegt bei 4,62. Dieser Wert beschreibt die Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist.

Impfstatus

Seit dem 27. Dezember 2020 wurden 429.836 Menschen aus dem Kreis Recklinghausen geimpft (Stand: 5. Dezember). Der Kreis Recklinghausen hat rund 614.000 Einwohner. Die Impfzahlen werden jeden Montag aktualisiert.

10.971 Menschen haben erst eine von zwei notwendigen Impfungen erhalten.
418.865 Menschen haben einen vollständigen Impfschutz.
106.231 Menschen haben eine Booster-Impfung erhalten.

Die Impfquote in NRW liegt laut RKI bei 76 Prozent, davon sind 72,3% vollständig geimpft (Stand: 7. Dezember). Ursprüngliches Ziel war es, mindestens 70% der Bevölkerung zu impfen. Experten schätzen, dass das 2020 gesetzte Impfziel angesichts der deutlich ansteckenderen Deltavariante zu niedrig angesetzt war. Das RKI spricht aktuell von einer Zielimpfquote (Impfschutz durch vollständige Impfung) von 85 % für die 12– 59-Jährigen sowie von 90 % für Personen ab dem Alter von 60 Jahren.

Die aktuellen Impfquoten der einzelnen Bundesländer findet man hier.

Virusvarianten

Seit Anfang Mai 2021 ist die indische Variante (Delta) im Kreis angekommen.

Die Delta-Variante hatte im Juni 2021 innerhalb von nur drei Wochen die britische Variante Alpha als dominierende SARS-CoV-2 Variante in Deutschland abgelöst und ist seitdem die häufigste Virusform.

Omikron: Über diese Variante wurde zuerst am 24. November 2021 vom südafrikanischen Gesundheitsministerium berichtet. Untersuchungen zeigen, dass Omikron unabhängig von der derzeit dominierenden Delta-Variante entstanden ist. Sie besitzt im Vergleich zum ursprünglichen Virus aus Wuhan eine ungewöhnlich hohe Zahl von ca. 30 Aminosäureänderungen im Spike-Protein, darunter solche mit bekanntem Einfluss (leichtere Übertragbarkeit), aber auch viele Mutationen, deren Bedeutung unklar ist. Die Variante wurde bereits in mehr als zehn Ländern weltweit nachgewiesen, darunter auch in Deutschland. 

Mehr Informationen dazu beim RKI hier.

Erster Verdacht auf Omikron nicht bestätigt

Fallzahlen

Nachfolgend die Fallzahlen aus den Städten (in Klammern der Vergleich zum Vortag, Inzidenz zählt die Neuinfektionen der letzten 7 Tage gerechnet auf 100.000 Einwohner):

Castrop-Rauxel:
5147 (+32) Infizierte, davon 4713 (+24) genesen. 95 (=) Todesfälle. 339 (+8) aktive Fälle. Inzidenz 199,7 (+31,5).

Datteln:
2518 (+17) Infizierte, davon 2269 (+5) genesen. 93 (=) Todesfälle. 156 (+12) aktive Fälle. Inzidenz 221,8 (+34,6).

Dorsten:
3916 (+29) Infizierte, davon 3525 (+10) genesen. 78 (=) Todesfälle. 313 (+19) aktive Fälle. Inzidenz 205,3 (+12,1).

Gladbeck:
6853 (+38) Infizierte, davon 6201 (+24) genesen. 162 (=) Todesfälle. 490 (+14) aktive Fälle. Inzidenz 337,7 (+22,5).

Haltern am See:
1483 (+20) Infizierte, davon 1302 (+20) genesen. 16 (=) Todesfälle. 165 (=) aktive Fälle. Inzidenz 243,1 (+37).

Herten:
5028 (+29) Infizierte, davon 4586 (+41) genesen. 128 (=) Todesfälle. 314 (-12) aktive Fälle. Inzidenz 302,3 (+17,8).

Marl:
6239 (+27) Infizierte, davon 5675 (+31) genesen. 130 (=) Todesfälle. 434 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 230,1 (+5,9)

Oer-Erkenschwick:
2350 (+17) Infektionen, davon 2123 (+13) genesen. 78 (=) Todesfälle. 149 (+4) aktive Fälle. Inzidenz 234,7 (=).

Recklinghausen:
8862 (+58) Infektionen, davon 8085 (+67) genesen. 233 (=) Todesfälle. 544 (-9) aktive Fälle. Inzidenz 281,8 (+26,2).

Waltrop:
1776 (+3) Infektionen, davon 1605 (+15) genesen. 39 (=) Todesfälle. 132 (+12) aktive Fälle. Inzidenz 217,2 (-23,7).

40.084 (+250) zunächst positiv getestete Personen aus dem Kreis Recklinghausen gelten inzwischen als gesundet und sind aus der häuslichen Isolation entlassen. Das sind entsprechend der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts diejenigen, die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, frühestens jedoch 14 Tage nach Symptombeginn. Die Gesundeten sind übrigens in den jeweiligen Gesamtzahlen der Städte des Kreises Recklinghausen enthalten.

Wie wird der Inzidenzwert berechnet?

Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Über einem Wert von 50 ist es für die Gesundheitsämter sehr schwer, die Infektionsketten noch nachvollziehen zu können.

Wo kann ich mich testen lassen?

Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Corona-Virus sind grundsätzlich die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden. 

Aktuell gibt es in Gladbeck 25 zugelassene Teststellen. Die Auflistung wird bei Bedarf zeitnah aktualisiert:

  • Apothekerin Dorothee Pradel (Elefanten-Apotheke) in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-29222
  • Holzwarth Apotheke Gladbeck (Corina Holzwarth) in Zweckel, Dorstener Straße 3, Tel. 02043-9571900, Online-Anmeldung unter www.Holzwarth-Apotheke-Gladbeck.de
  • DRK Kreisverband Gladbeck, diverse Teststellen im gesamten Stadtgebiet, Online-Anmeldung unter www.drk-gladbeck.de
  • Teststelle Drive-In in Wittringen, Burgstraße 64, E-Mail-Anmeldung: gladbeck@schnelltest.nrw
  • Teststelle Parkplatz Stewes Hagebaumarkt in Gladbeck-Ost, Krusenkamp 15, E-Mail-Anmeldung: hagebaumarkt.gladbeck@hi-competence.com
  • Schreurs Consulting Group in Gladbeck-Mitte, Teststelle Festplatz Horster Straße, Online-Anmeldung: www.testcov.de
  • Praxis Ahmet Altunbas in Brauck, Horster Straße 412, Tel. 02043-39888
  • Praxis Dipl.-Med. Anett Aurich in Brauck, Roßheidestraße 170, Tel. 02043-34343
  • Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Ost, Bülser Straße 55 bis 57, Tel. 02043-61191
  • Dr. med. Murat Bilgic in Gladbeck-Mitte, Teststelle City-Center, Hochstraße 51 bis 53 (1. Etage), Testungen spontan vor Ort oder online buchbar über www.medco-testzentrum.de
  • Praxis Dres. med. Böhmeke, Schmidt, Widjaja, Goethestraße 9, Telefon: 02043 378837
  • Hausarztzentrum Butendorf in Butendorf, Horster Straße 137, Tel. 02043-29460 und 0157-38459010
  • Zahnkosmetik Tanja Diedring in Zweckel, Feldhauser Straße 224, Tel. 0151-67601159
  • Thomas Hanisch in Rentfort, Kampstraße 47, Tel. 02043-295351
  • Dres. Ulrich und Erna-Maria Heil in Butendorf, Horster Straße 87, Tel. 02043-32200
  • Dr. Henning Keimer in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 24-26, Tel. 02043-987480
  • Dr. med. Ralf Makowka in Rentfort, Kampstraße 5
  • Dr. Jens Reese in Gladbeck-Mitte, Lambertistraße 23, Tel. 02043-22590
  • Markus Reumkens in Gladbeck-Mitte, Friedrichstraße 3, Tel. 02043-64826
  • Gemeinschaftspraxis Dr. med Andreas Schulte-Terhusen, Dr. med Dietmar Krause, Johannes Maas, Dr. med. Claudia Klink in Gladbeck-Mitte, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel. 02043-20610
  • Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Händelstraße. 14, Telefon: 02043-51014
  • Gültekin Sancar / Aytekin Sancar / Sevim Celik in Zweckel, Kardinal-Hengsbach-Platz 1, Tel. 02043-59600
  • Praxis Lambert Timphus in Gladbeck-Mitte, Mittelstraße 38, Tel. 02043-23301
  • Sepideh Vaezy in Gladbeck-Mitte, Bottroper Straße 127a, Tel. 02043-21006

Quarantäne: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens 14 Tage nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden.
Ausnahme gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz: Wer bereits alle notwendigen Impfdosen verabreicht bekommen hat, gilt laut RKI ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung als vollständig geschützt. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Die jeweils aktuellste Quarantäneverordnung finden Sie hier.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Das am 15. Dezember eingerichtete Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen hatte vom 8. Februar bis 30. September insgesamt 310.369 Menschen geimpft. Nun ist es geschlossen. Daher sind die Hausärzte nun die wichtigsten Ansprechpartner.

Impfstelle in der Gladbecker Innenstadt

Risikogebiet und Regeln

Der Kreis Recklinghausen gilt als Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Um nicht mehr als Risikogebiet zu gelten, müsste der Kreis Recklinghausen auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit sieben Tage lang einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Die Wochen-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für das Land NRW liegt laut LZG bei 290,2. Die aktuelle Entwicklung führt dazu, dass sich der Datentransfer deutlich verzögert.

Maskenpflicht
Für alle Personen, also auch für Geimpfte und Genesene, besteht unabhängig von Inzidenzwerten in bestimmten Bereichen die Pflicht zum Tragen (mindestens) einer medizinischen Maske. 

Dies gilt grundsätzlich im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr und für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Ausnahmen sind möglich, sie werden in § 3 (2) der Corona-Schutzverordnung aufgelistet.
Auch im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 (muss auf der Verkaufsverpackung angegeben sein) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

2G-Regel
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel).

Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern, Wellnesseinrichtungen Sportveranstaltungen,
Weihnachtsmärkten und Volksfesten ebenso wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

2G-plus-Regel
Nur noch immunisierte Personen, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können (2G-plus-Regel) ist der Besuch gestattet von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen.

Der negativen Testnachweis kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

3G-Regel
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur genutzt bzw. besucht werden dürfen, wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder eine negative Testung vorgewiesen werden kann (3G-Regel = geimpft, genesen, getestet).
Die 3G-Regel gilt immer für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünften für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe.

Dazu gilt diese Regel seit dem 24. November auch z.B. für Versammlungen in Innenräumen, Versammlungen im Freien mit mehr als 2500 Teilnehmern, im Bildungs- und Bibliotheksbereich, bei Beerdigungen und Trauungen, politischen Versammlungen, Friseurdienstleistungen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Lockdown
Derzeit ist kein Lockdown in Kraft.

Notbremse
Derzeit ist keine "Bundesnotbremse" in Kraft.

Ausgangsbeschränkung
Derzeit ist keine Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Die gültigen Regeln im Land NRW finden Sie stets aktuell hier.
Die jeweils aktuellste Verfügung für den Kreis Recklinghausen finden Sie hier (unter "Verordnungen, Verfügungen und Erlasse")
Die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung der Stadt Gladbeck findet man an dieser Stelle.

Das sind die neuen Corona-Regeln

Weitere Informationen

Der Kreis Recklinghausen informiert über das Internet unter www.kreis-re.de/corona sowie über soziale Netzwerke. Dort finden sich auch Links zu den Handlungsempfehlungen vom RKI.

Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivstationen und die Anzahl invasiv beatmeter Corona-Patienten findet man hier. Weitere Informationen zur Lage in den Krankenhäusern und zur NRW-weiten Lage bietet auch das Dashboard der Landesregierung NRW.

Die Anzahl der vorgenommenen Tests und den Anteil der Positivdiagnosen findet man wöchentlich aktualisiert im Bericht des RKI hier.

Eine Untersuchung zur Übersterblichkeit findet man auf dieser Seite.

Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung ein Infotelefon für Fragen rund um das Corona-Virus unter der Telefonnummer 02361/53-2626 eingerichtet. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Der beste Weg zur Vorbeugung von Erkrankungen ist, grundsätzlich die grundlegenden hygienischen Verhaltensregeln zu beachten.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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