Gladbecker muss nun mit einer Strafanzeige rechnen
E-Scooter-Fahrer war betrunken und stand unter Drogen

Ein rechtliches Nachspiel haben wird der Eigenunfall, den ein 46-jähriger Gladbecker mit einem E-Scooter auf der Gildenstraße verursachte. | Foto: Pixabay
  • Ein rechtliches Nachspiel haben wird der Eigenunfall, den ein 46-jähriger Gladbecker mit einem E-Scooter auf der Gildenstraße verursachte.
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In den Abendstunden des 30. August (Sonntag) versuchte ein 46-jähriger Gladbecker an der Gildenstraße mit seinem E-Scooter einen Bordstein hochzuspringen.

Dieses Fahrmanöver misslang aber, weshalb der Mann stürzte, sich dabei aber nur leicht verletzte. Bei dem Unfall entstand zudem nur geringer Sachschaden.

Rechtliche Folgen hat der Unfall für den Gladbecker trotzdem, auch wenn kein weiterer Verkehrsteilnehmer in die Geschehnisse verwickelt war. Denn nach ersten Erkenntnissen war der Mann betrunken und stand auch noch unter dem Einfluss von Drogen.

Dem 46-jährigen wurden Blutproben entnommen. Und nun erwartet ihn auch noch eine Strafanzeige.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass beim Fahren mit einem E-Scooter die selben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und Punkte. Ab 1,1 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat. Um eine Straftat kann es sich sogar auch schon dann handeln, wenn ein E-Scooter Fahrer mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt ist. Und in der Probezeit und unter 21 Jahren ist die Kombination Alkohol und E-Scooter komplett tabu.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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