Stadt Gladbeck sieht sich zu einer Stellungnahme veranlasst:
Anstehende Grundsteuer-Reform sorgt für Diskussionen

Betreffs der gerichtlichen angeordneten Reform der Grundsteuer gibt es auch in Gladbeck hitzig geführte Diskussionen. Die aktuelle Entwicklung hat nun zu einer Stellungnahme der Stadt Gladbeck geführt.
  • Betreffs der gerichtlichen angeordneten Reform der Grundsteuer gibt es auch in Gladbeck hitzig geführte Diskussionen. Die aktuelle Entwicklung hat nun zu einer Stellungnahme der Stadt Gladbeck geführt.
  • hochgeladen von Uwe Rath

Gladbeck. Das Urteil des Bundesverfassungserichts ist eindeutig: Bis Ende 2019 muss die so genannte "Grundsteuer" grundlegend reformiert werden. Wobei die neuen Regelungen dann ab dem Jahr 2025 Anwendung finden sollen.

Bundesfinanzministger Olaf Scholz hat in jüngster Zeit gleich mehrere Vorschläge zur Grundsteuer-Reform vorgelegt. Vorschläge, die bei vielen Bürgern in ganz Deutschland Ängste vor einer deutlichen Verteuerung des Wohnens ausgelöst haben. Aber auch Interessenverbände haben diese Ängste mit ihren Verlautbarungen geschürt.

Diese Entwicklungen haben nun dazu geführt, dass sich die Stadt Gladbeck zu einer Stellungnahme veranlasst sieht.

Denn im Rathaus betrachtet man die reinen Hebesätzevergleiche als "irreführend". Hier würden, so die Stadt Gladbeck, die Ruhrgebietskommunen zu Unrecht immer wieder besonders schlecht abschneiden. Doch das sage nichts über die tatsächliche Steuerbelastung der Bürger aus. So würden die Einheitswerte in einer Stadt wie Gladbeck aktuell "sehr, sehr niedrig" liegen. Und eben diese Einheitswerte seien nicht mehr vergleichbar, weshalb das Bundesverfassungsgericht sie zu Recht als verfassungswidrig eingestuft habe.

Aus dem Gladbecker Rathaus wird gemeldet, dass das jährliche Pro-Kopf-Aufkommen an Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen bei 202 Euro liege. In Gladbeck betrage dieses Aufkommen aber gerade einmal 168 Euro pro Jahr, womit man auch im Kreis Recklinghausen mit Abstand den geringsten Wert aufweise.

Seitens der Verwaltung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man zur Entwicklung der Grundsteuer und auch betreffs der eventuellen Auswirkungen einer Grundsteuer-Reform schon mehrfach Stellung bezogen habe. "Insbesondere die Befürchtung, dass eine Grundsteuer-Reform das Wohnen erheblich verteuern würde und zu einer unangemessen hohen Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen könnte, ist falsch," versichert die Stadt Gladbeck in einer Mitteilung.

Den von Interessenverbänden als besonders einfach gelobten Reform-Modellen erteilt die Stadt Gladbeck ein deutliche Absage, da diese Vorschläge "sozial unausgewogen" seien. Ganz besonders gelte dies für das so genannte Flächenmodell, bei dem die Villa in begehrter Lage genauso besteuert würde wie das Mehrfamilienhaus in einer Zechensiedlung.

"Dies wäre weder im Interesse der Gladbecker Bürgerinnen und Bürger, noch im Interesse der Stadt, die mit den Einnahmen viele wichtige Dinge finanziert, die das Leben in unserer Stadt lebenswert machen," so die Stadt Gladbeck abschließend.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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