GEZ: Menschen mit Behinderung müssen zahlen

Nach Ansicht der GEZ müssen sich auch Menschen mit Behinderung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. | Foto: Sigrid Rossmann/pixelio.de
  • Nach Ansicht der GEZ müssen sich auch Menschen mit Behinderung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
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Über den Umgang der GEZ mit Schwerbehinderten und die Zusendung von Rechnungen ist der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Heinz-Josef Thiel, verärgert.

In einem Schreiben an die GEZ griff Thiel deshalb den Fall auf, dass Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehinderten-Ausweis ab 2013 monatlich 5,99 € Rundfunkbeitrag entrichten müssen.

Die GEZ führt in der der FDP-Ratsfraktion vorliegenden Antwort aus, dass sich auch diese Menschen mit Behinderungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen haben.

"Bisher sind in Gladbeck fast 5.000 Personen von dieser Gebühr befreit. Die Antwort der GEZ ist ja ganz höflich formuliert, geht aber auf manche meiner angefragten Punkte nicht so richtig und nicht wahrhaftig ein", so Thiel.

Und führt weiter aus: "Für uns Liberale bleibt festzustellen: Für ein einfaches, niedriges und vor allem gerechtes Rundfunkgebührensystem haben wir uns stets eingesetzt und werden dies auch weiter tun. Der für das Jahr 2013 beschlossene Rundfunkänderungsstaatsvertrag bildet dies mit der Haushalts- und Betriebsstätten-Abgabe aus unserer Sicht nicht ab. Hier gilt es so schnell wie möglich nachzusteuern“.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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