Sport, Kultur, Freizeit
Viele städtische Einrichtungen in Gladbeck öffnen

Auch in der Musikschule sind wieder mehr Kurse möglich. Foto: Archiv/Kariger
  • Auch in der Musikschule sind wieder mehr Kurse möglich. Foto: Archiv/Kariger
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Seit dem 21. Mai fällt Gladbeck nicht mehr unter die Regelungen der "Corona-Notbremse". Daher gilt wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Daraus ergeben sich auch für die städtischen Einrichtungen neue Regelungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Hier die wichtigsten Regelungen.

Die Sportplätze haben seit Freitag, 21. Mai, wieder für kontaktfreien Sport mit bis zu 20 Personen geöffnet. Es dürfen höchstens 20 Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen Kontaktsport betreiben. Der Sportbetrieb ist ausschließlich auf den Vereinssport beschränkt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind mit bis zu 20 Prozent der regelmäßigen Kapazität nur auf den Sitzplätzen und mit einem bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest zulässig, dürfen aber höchstens 500 Personen sein.

Die Sporthallen bleiben geschlossen.

Das städtische Hallenbad öffnet nur für die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern und für das Schulschwimmen. Im Freibad sind die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens 20 Kindern erlaubt. Außerdem können zur Sportausübung Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest in das Freibad. Die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt.

Auch das städtische Museum öffnet ab Dienstag, 25. Mai, wieder. Dort dürfen sich inklusive Personal maximal zehn Personen im Gebäude aufhalten. Die Gruppengröße darf dabei fünf Personen aus zwei Haushalten nicht überschreiten. Der Besuch ist nur nach einer vorherigen Terminbuchung und mit einem negativen Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden), einem Impfnachweis oder der Bescheinigung über die Genesung (nicht älter als sechs Monate) möglich. Es finden keine Führungen und Veranstaltungen statt.

Die städtische Bücherei öffnet ab Dienstag, 25. Mai, für Geimpfte, Getestete und Genese unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. In der Hauptstelle dürfen gleichzeitig 20 Besucherinnen und Besucher anwesend sein und im Bücherbus eine Person. Der Bücherbus fährt nur nachmittags. Weiterhin ist auch der Bestellservice möglich. Es gibt keine Klassenführungen und keine Veranstaltungen. Das Archiv öffnet wieder für einen Besuch nach vorheriger Terminanmeldung.

Die Angebote der VHS finden weiterhin online statt. Die Jugendkunstschule führt ab Dienstag, 25. Mai, ihr Semesterprogramm mit maximal fünf Teilnehmenden unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln fort.

In der Musikschule findet weiterhin der Einzelunterricht statt und ab Mittwoch, 26. Mai, können Kleingruppen mit maximal drei Personen wieder zum Unterricht kommen.

Das Tiergehege und die Vogelinsel in Wittringen bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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