Und wo bleiben in Gladbeck die Kontrollen?

Seit dem 1. April müssen auch alle Gladbecker Verkehrsteilnehmer die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung beachten. Und dieses Mal hat der Gesetzgeber nicht Autofahrer sondern auch Radfahrer mit einer Reihe von Auflagen und deutlich höheren Bußgeldern bedacht.

Doch scheint es so, als würden sich gerade Radfahrer im Erwachsenenalter kaum oder gar nicht für die Neuerungen interessieren. Da wird der Radweg (nach wie vor) entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung benutzt, mal schnell bei Rotlicht zeigender Ampel über den benachbarten Fußgängerüberweg gefahren und selbst bei einsetzender Dämmerung wird gerne auf das Einschalten der Fahrradbeleuchtung, sofern sie überhaupt funktioniert, verzichtet.

Womit einmal mehr der Beweis erbracht sein dürfte, dass uneinsichtige Zeitgenossen nur dann reagieren, wenn sie bei Kontrollen erwischt und unnachgiebig zur Kasse gebeten werden. Ein Bußgeldkatalog ist ja vorhanden.

Aber wo bleiben denn die Kontrollen? Schieben sich Polizei und Ordnungsamt die Verantwortung in Sachen „Fahrrad-Rowdys“ mal wieder gegenseitig zu?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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