Oberverwaltungsgericht kippt Entscheidung
Kein verkaufsoffener Sonntag in Hattingen

Hattingen. Der für Hattingen angedachte verkaufsoffene Sonntag am 4. Oktober wird nicht stattfinden. Hintergrund ist das Urteil vom Oberverwaltungsgericht in Münster nach einer Klage der Gewerkschaft Verdi. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte den NRW-Städten erlaubt, bis zu vier verkaufsoffene Sonntage noch in diesem Jahr veranstalten zu dürfen. Diese Sonntage sollten eine Hilfe sein für den von der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen Einzelhandel. Jeder zweite der für dieses Jahr geplante verkaufsoffene Sonntag in NRW war ausgefallen. Das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium schätzt den Einnahmeverlust auf fast zwei Milliarden Euro. Deshalb wollte man den Händlern mit einer Ausnahmegenehmigung unter die Arme greifen, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlass möglich sein sollten.
„Auch in Hattingen wollten wir am 4. Oktober mit einem verkaufsoffenen Aktionstag dem Einzelhandel die Chance geben, Umsätze zu generieren. Doch nach dem unanfechtbaren Urteil des OVG Münster werden wir unseren Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags zurückziehen. Wir sehen keine Chance auf eine Durchführung“, erklärt Hattingen Marketing-Chef Georg Hartmann.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte den Erlass des Wirtschaftsministeriums als offensichtlich rechtswidrig eingestuft und mehrere Eilanträge gegen geplante verkaufsoffene Sonntage mit Corona-Begründung beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt. „Ob es in Hattingen in diesem Jahr noch mögliche Alternativen geben kann, werden wir mit dem Arbeitskreis Innenstadt diskutieren.“

Autor:

Petra Köster aus Essen-Borbeck

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