Fünfter Verhandlungstag: Endlich ein Urteil im Prügel-Prozess

Endlich ein Urteil im „Prügel-Prozess“: Der Angeklagte soll wegen schwerer Körperverletzung für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Binnen einer Woche kann er gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Angeklagte hatte sich fein herausgeputzt. Dunkler Anzug und Krawatte, weißes Hemd. Bemüht, auf sein „neues“ Leben hinzuweisen: Familienbewusst, sich um seine Kinder kümmernd, einen Job als Helfer in einem Dachdeckerbetrieb. Die 16 Tage Untersuchungshaft hätten ihm bewusst gemacht, was es heißt, im Gefängnis zu sitzen.

Möglicherweise wäre die Rechnung sogar aufgegangen, wenn er nicht zwei Wochen vor der Prügel-Attacke auf seine Freundin in der Altstadt auf unschuldige Menschen eingeschlagen hätte. Dafür wurde er vom Amtsgericht Hattingen 2013 verurteilt zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Verurteilte ging in die Berufung und das Landgericht Essen milderte das Urteil des Amtsgerichtes im Februar diesen Jahres zu einer Bewährungsstrafe in gleicher Höhe ab. Nach der neuen Verurteilung muss jetzt mit dem alten Urteil eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Die Staatsanwaltschaft macht keinen Hehl daraus, dass für sie eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage kommt. Ganz offenkundig habe der Angeklagte ein

Gewaltproblem

und ein Problem mit der Sichtweise von Frauen. So fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Die Vertreter der Nebenklägerin betonen ein mildes Urteil im Auftrag ihrer Mandantin. Die junge Frau, die von dem 23jährigen Angeklagten erneut schwanger ist und Zwillinge erwartet, wünscht sich ein Zusammenleben als Familie und zeigt nur wenig Interesse an einer Strafverfolgung.

Die Verteidigung des Angeklagten plädiert auf eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird und ein Antiaggressionstraining.
Geständig zeigt sich der Angeklagte im Hinblick auf die Schläge ins Gesicht, wovon einer zum mehrfachen Nasenbruch der jungen Frau führte. Getreten haben will er sie nicht und das Gericht kann dies auch nicht zweifelsfrei nachweisen.
Die Aussagen der Zeugen, der Angeklagte sei im Winter letzten Jahres barfuß oder in Flip Flops unterwegs gewesen und habe seine Freundin verfolgt, glaubt der Richter aber auch nicht und droht diesen Zeugen Verfahren an. „Man hat versucht, das Gericht nach Strich und Faden zu belügen“, so der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp.

Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die schwere

Körperverletzung

gilt in diesem Fall als bewiesen und aufgrund der nur zwei Wochen vorher stattgefundenen Prügelei in der Altstadt gibt es weitere Vorbelastungen.

Der ebenfalls mitangeklagte Vater des Angeklagten, der die junge Frau des Sohnes beleidigt haben soll, wird zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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