Internet-Handel mit Ecstasy-Pillen

Rund anderthalb Jahre betrieben zwei junge Angeklagte einen schwunghaften Internethandel mit Ecstasy-Pillen. Mit dem Erlös finanzierten sie sich ein Leben auf „dicke Hose“. Selbst süchtig nach der Droge waren sie nicht.

von dr. anja pielorz

HATTINGEN. Beide Angeklagte hatten sich vor dem Hattinger Jugendschöffengericht zu verantworten. Einer von ihnen war zum Zeitpunkt der Taten noch Heranwachsender, also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Der andere war bereits erwachsen.
Die beiden Angeklagten zeigten sich in der Hauptverhandlung offen und schilderten die Taten. Die Vorwürfe aus der Anklage, die die Staatsanwaltschaft verlesen hatte, seien alle zutreffend.
Der jüngere der beiden Angeklagten erklärte, er habe nach der Schule private Probleme gehabt. Hinzu komme, dass er nach seinem Ausbildungsverhältnis bei der Stadt Hattingen im Zuge der Haushaltskonsolidierung und der Sparmaßnahmen nicht übernommen worden sei. Einen neuen Job habe er bislang nicht gefunden. Er verdiene sich mit Paketlieferungen etwas Geld. Das sei aber keine Perspektive. Damals habe er dann aus Frust mit dem Trinken angefangen. Er sei oft zu Techno-Partys gegangen und dort habe er auch Menschen kennengelernt, die damals schon mit Ecstasy-Pillen gehandelt hätten. Als ihm eine geschäftliche Partnerschaft angeboten wurde, sagte er zu. „Man konnte damit richtig viel Geld verdienen. Das habe ich auch alles ausgegeben. Ich habe mir Autos gekauft oder gemietet und Klamotten. Und VIP-Karten für die Techno-Veranstaltungen gekauft.“
Bei einer der Partys lernte er auch den zweiten Angeklagten kennen und zog ihn mit ins Boot. Der wurde eine Art Vermittler zwischen ihm und einem anderen Händler.
Das ging eine gewisse Zeit gut. Zehntausende von Pillen verkauften die beiden Männer, die selbst keine Drogen nahmen. Dann flog die ganze Sache auf.
Bei einer Hausdurchsuchung beim älteren Angeklagten wurden über 13.000 Euro Bargeld entdeckt. Das Geld wurde eingezogen und der Angeklagte verzichtet in der Verhandlung auch auf die Euro-Summe. Er lebt mit seiner Freundin zusammen, geht einer geregelten Arbeit nach und bereut, was er getan hat.
Beide Angeklagten haben sich nach dem Auffliegen ihrer Taten sehr kooperativ verhalten und bei Vernehmungen bei der Polizei weitere Namen von Händlern und Kunden genannt, gegen die auch bereits Strafverfahren laufen.
Beide wollen mit Drogen nichts mehr zu tun haben. Der ältere Angeklagte wird nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.
Sein jüngerer Mitangeklagter wird nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, obwohl die anwesende Jugendgerichtshilfe eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht befürwortet. Doch das Jugendschöffengericht wählt die mildere Variante auch vor dem Hintergrund, dass im Bundeszentralregisterauszug Jugendstrafen bei keiner weiteren Straftat schneller aus der Akte entfernt werden als Strafen nach Erwachsenenrecht.
Für den jungen Mann, der beruflich noch nicht Fuß gefasst hat, sowieso eine schwierige Sache. Außerdem muss er in Raten von 150 Euro pro Monat fünf Jahre insgesamt 9.000 Euro zahlen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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