Schwere Vorwürfe machen weiteren Verhandlungstermin nötig

Die Vorwürfe wiegen schwer und wohl deshalb wird besonders sorgfältig ermittelt: Hat der 55jährige Angeklagte seine 49jährige Ehefrau jahrelang gequält, geschlagen und vergewaltigt? Während sich der Angeklagte vor dem Hattinger Schöffengericht als treusorgender Familienvater darstellt, beschreibt die Ehefrau als Nebenklägerin und Zeugin ein Martyrium, aus dem sie sich im Juni 2015 endlich befreien konnte. Sie erstattete Anzeige gegen ihren Noch-Ehemann. Das Schöffengericht versucht in mehreren Verhandlungsterminen Licht ins Dunkel zu bringen und das Geschehen aufzuklären. Und das ist nicht so einfach.

Die Anklageschrift enthält drei Vorgänge aus den Jahren März und Mai 2014 sowie Mai 2015. In allen drei Fällen soll der Angeklagte seine Frau zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie außerdem gewürgt und geschlagen haben.
Pfingsten 2015 begab sich das Opfer zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus. Nach ihrer Aussage und auch der Aussage ihrer beiden Kinder war dem erneut ein massiver Übergriff des Ehemannes voraus gegangen – eben jener, der auch Teil der Anklage ist. Als Zeugin wurde die Ärztin vernommen, die das Opfer nach Pfingsten entlassen hatte. Sie gibt an, keine Prellmarken am Hals oder anderen Körperstellen wahrgenommen und die Frau in einem alltagstauglichen Allgemeinzustand entlassen zu haben. Von häuslicher Gewalt habe sie gewusst, dies sei ihr bei der Übergabe der Patientin an sie berichtet worden.
Bei einem nächsten Gerichtstermin soll auch die Ärztin vernommen werden, die das Opfer stationär aufgenommen hat. Wie sich nämlich durch den anwesenden Rechtsmediziner herausstellte, muss nicht immer eine äußerliche Gewalteinwirkung über einen längeren Zeitraum sichtbar sein. „Behauptet jemand in einem Krankenhaus, er sei gewürgt worden, dann muss eine stationäre Aufnahme für mindestens 24 Stunden zur Beobachtung erfolgen. Weiter ist eine HNO-Untersuchung angeraten sowie eine körperliche Untersuchung, um beispielsweise Einblutungen in den Augen zu diagnostizieren. Sinnvoll ist es, eine Konsiliaruntersuchung zu veranlassen, also die Meinung eines weiteren Kollegen zu hören.“

Ärztin sieht keine Prellmarken

Das ist in diesem Fall offenbar unterblieben. Die Ärztin sagt aus, dass ihr keine HNO-Untersuchung bekannt sei. Man habe die Fachabteilung nicht im Haus und hätte dies als Notfall vorstellen müssen. Aus den Unterlagen gehe nichts dergleichen hervor.
Verlesen wurde im Gericht auch ein Bericht über einen früheren stationären Aufenthalt des Opfers in einer anderen Klinik. In diesem Bericht ist von einer Persönlichkeitsstörung die Rede. Benannt werden psychische Belastungen und körperliche Beschwerden, beides auf die familiäre Situation bezogen. Eine geringe Frustrationstoleranz wird angesprochen, der Hang zur Perfektion, das Verlangen nach Aufmerksamkeit und die teilweise theatralische Steigerung des Verhaltens. Von Problemen mit Therapeuten ist die Rede, so dass kein erfolgreicher Therapieabschluss am Ende steht.
Und eine dritte Klinik wird ebenfalls Gegenstand der Strafverhandlung. Hier ist das Opfer wegen ihrer früheren Suizid-Versuche behandelt worden, die auch mit dem Versuch des Strangulierens verbunden gewesen sein sollen. Der zuständige Arzt hat darüber mit dem Angeklagten gesprochen und mit ihm beraten, wie sich der Angeklagte verhalten soll. Das gibt dieser zusätzlich zu seiner Aussage zu Protokoll.
Das Opfer hingegen möchte diesen Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. Das Gericht folgt nicht dem Antrag der Verteidigung, den Arzt dennoch als Zeugen zu vernehmen. Die Zeugin und Opfer habe ja bereits in ihrer Aussage zugegeben, hier wegen Suizidversuche behandelt worden zu sein. Für die Verteidigung schien die Vernehmung sinnvoll, um die Glaubwürdigkeit der Aussage der Frau zu hinterfragen, steht doch immer noch die Möglichkeit im Raum, das Opfer könne sich die angegebenen Verletzungen auch selbst zugefügt haben.
Der Angeklagte streitet die Taten nach wie vor ab. Am Freitag, 28. Oktober, 13 Uhr, wird die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht fortgesetzt. Dann soll die Ärztin vernommen werden, die das Opfer Pfingsten 2015 stationär im Krankenhaus aufnahm und es wird ein Urteil erwartet. Die Noch-Ehefrau erhält nach wie vor Beistand vom Opferschutz „Weißer Ring“.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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