Einigung auf ein Kontaktverbot
Kontaktverbot und Leitlinien von Bund und Ländern beschlossen.

In einer Telefonschaltung wurde von Bund und Ländern ein Kontaktverbot beschlossen in dem Ansammlungen von mehr als zwei Menschen sollen grundsätzlich verboten sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen  neun Punkteplan geeinigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete in der anschließenden Pressekonferenz die folgenden Leitlinien.

1. Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Kontaktverbot mit mehr als einer  nicht im Haushalt lebenden Person.

2. Der Kontakt zu anderen soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

3. In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.

4. Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.

5. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen sein.

6.Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiterhin möglich sein.

7. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden  von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert.

8. Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.

9. Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung.

Zwölf Länder hatte sich bereits vor der Konferenz grundsätzlich auf ein Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bund und Länder seien sich hier einig, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in Düsseldorf.
In der Pressekonferenz bedankte sich Armin Laschet für die vielen Menschen die sich bereits jetzt an die Regeln halten.
Die Personen die sich nicht daran halten können mit Strafen bis zu 25000 Euro rechnen. Die Leitlinien gelten ab sofort.
Ergänzungen folgen .

Autor:

Tanja Jade Gräfin von der Ahé aus Lünen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.