Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort warnt vor Sperrung der MüGa
Im Video: Die Regeln einhalten

So darf es im Moment in der MüGa nicht aussehen. Das verbietet die Coronaschutzverordnung. | Foto: MST/Saskia Ketz
  • So darf es im Moment in der MüGa nicht aussehen. Das verbietet die Coronaschutzverordnung.
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 "Es ist zu früh, um an eine Lockerung der Maßnahmen zu denken", warnte Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort als Leiter des Corona-Krisenstabes in einem eindringlichen Videoapell auf der Facebookseite der Stadt am Montagabend.

Das sorglose Verhalten Einiger, das am Wochenende in der MüGa beobachtet werden konnte, beunruhige ihn. Auch wenn Mülheim mit um die 40 Corona-Infizierte augenblicklich den niedrigsten Stand im Regierungsbezirk Düsseldorf habe, könne sich die Situation jederzeit ändern. Der Aufenthalt in Parks wie der MüGa sei nur zum Spazieren gehen, nicht aber längerfristig gestattet. Notfalls müsse die MüGa gesperrt werden.

Stadtpressesprecher Volker Wiebels erklärt dazu: "Wir mussten am Wochenende die MüGa räumen, weil die Leute dicht an dicht saßen." Es wurden sogar 31 Strafanzeigen geschrieben, die nun zur Staatsanwaltschaft gehen. Der Verstoß gegen das Coronaschutzgesetz ist eine Straftat, die nicht nur in jedem Fall richtig teuer wird, sondern auch mit Gefängnis geahndet werden kann. Ein Vergehen im Sinne des Gesetzes ist schon das Sitzen auf einer Bank in der Sonne oder auf einer Decke auf der Wiese.

Ansturm auf Tests lässt nach
Bei der Testung in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Saarn spüren die Mitarbeiter eine Entlastung. Die Rückkehrer aus den Skigebieten seien getestet, nun wolle man sich auf das pflegende Personal konzentrieren, um die Alten und Kranken zu schützen, erklärt Dr. Frank Steinfort. Dort solle die Zahl der Tests gesteigert werden. Volker Wiebels führt dazu aus: "Getestet wird aber weiterhin nur bei Symptomen und mit Überweisung eines Arztes. Allerdings reichen bei medizinischen oder Pflegekräften schon leichte Symptome." So solle nicht nur verhindert werden, dass das Coronavirus in einen besonders zu schützenden Bereich wie ein Pflegeheim eingetragen wird, sondern auch, dass das Personal für längere Zeit ausfällt. "Im Moment brauchen wir jede helfende Hand und sind da extrem vorsichtig", begründet der Pressesprecher der Stadt Mülheim.

Schutzverordnung wurde ergänzt
Gestern, 31. März,  trat die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Eiscafés sind geschlossen zu halten. Sie dürfen nun aber ausdrücklich liefern. Auch ein Außer-Haus-Verkauf ist möglich, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1, 5 Metern gewährleistet sind. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 Metern um das Eiscafé untersagt.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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