Regeln

Beiträge zum Thema Regeln

Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
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Kultur
 Nach zwei Jahren Pandemie-Pause sind Osterfeuer im Stadtgebiet wieder erlaubt. Die Stadt weist auf die verschiedenen Regeln bei der Durchführung hin. | Foto: Archivfoto: Harald Molder

Verschiedene Regeln
Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig

Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine...

  • Duisburg
  • 01.04.22
Ratgeber
Osterfeuer sind eine beliebte Tradition - aber nicht ohne Regeln. | Foto: Magalski

Osterfeuer - die Regeln für Veranstalter

Feuer brennen zu Ostern an vielen Stellen in der Region, doch vor dem Spaß gibt's in den Städten die Pflicht. Die Stadt Lünen regelt seit fünf Jahren mit einer Verordnung des Ordnungsamtes alle wichtigen Punkte rund um das Osterfeuer. Die Zeiten privater Osterfeuer im eigenen Garten sind in Lünen vorbei, die Erlaubnis für ein Feuer bekommen nach den Regeln die örtlichen Vereine, Glaubensgemeinschaften, Parteien und Siedlergemeinschaften. Wichtige Bedingung: Das Osterfeuer ist eine öffentliche,...

  • Lünen
  • 07.03.15
Ratgeber
Wer ein Osterfeuer veranstalten will, muss die Regeln kennen. | Foto: Magalski

Osterfeuer - das müssen Veranstalter wissen

Ostern steht vor der Tür und wieder sollen überall in der Stadt die Feuer lodern. Vor dem Vergnügen kommt die Pflicht: Die Anmeldung der Feuer und einige Regeln. Denn nicht jeder Lüner darf einfach ein Osterfeuer im Garten zünden. Das regelt in Lünen seit zwei Jahren eine Verordnung der Ordnungsbehörden. Sie erlaubt es Siedlergemeinschaften, Vereinen, Parteien, Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer zu veranstalten. Wichtig: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Bis zum 15. März können...

  • Lünen
  • 01.03.13
  • 1
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