Kreispolizei Mettmann bittet um Zeugenhinweise für Unfallfluchten im Kreisgebiet
Verkehrsunfallfluchten in Velbert, Hilden und Langenfeld

Kreispolizei Mettmann bittet um Zeugenhinweise für Unfallfluchten im Kreisgebiet. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv
  • Kreispolizei Mettmann bittet um Zeugenhinweise für Unfallfluchten im Kreisgebiet.
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Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend.

Daher veröffentlicht die Kreispolizei Mettmann ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und komplettiert diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

Unfallflucht in Velbert

Im Zeitraum zwischen Samstag, 2. Oktober, 13.30 Uhr und Montag, 4. Oktober, 13.15 Uhr hat ein bislang noch unbekannter Autofahrer einen Lackschaden an einem BMW 318i verursacht, der am Fahrbahnrand der Straße "In den Vliethen" auf Höhe der Hausnummer 7 abgestellt war.

Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher, ohne die Regulierung des auf insgesamt 3.000 Euro geschätzten Schadens zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.

Hilden

Im Zeitraum zwischen Samstag, 2. Oktober,  23 Uhr und Montag, 4. Oktober, 16.30 Uhr ist ein auf Höhe der Hausnummer 11 der Hugo-Wolf-Straße in Hilden abgestellter roter Skoda von einem bislang noch unbekannten Auto touchiert worden. Es entstand an der linken Fahrzeugseite ein Lackschaden, dessen Höhe auf eine Summe von rund 1.500 Euro geschätzt wird. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.

Langenfeld

Am Montagabend, 4. Oktober, hat gegen 19.10 Uhr der bislang noch unbekannte Fahrer eines schwarzen Transporters einen am Fahrbahnrand der Kleiststraße, auf Höhe der Hausnummer 8, in Langenfeld abgestellten grauen Kia Rio touchiert. Anschließend fuhr der Unfallverursacher einfach weiter in Richtung Bogenstraße, ohne eine die Regulierung des auf 500 Euro geschätzten Lackschadens zu ermöglichen. Der Unfall wurde von einem Zeugen beobachtet, dieser konnte jedoch leider kein Kennzeichen angeben.

Zu bislang noch unbekannter Zeit hat ein bisher nicht bekannter Autofahrer ein Vorfahrtsschild an der Neustraße in Langenfeld-Reusrath umgefahren. Anschließend entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Eine Anwohnerin stellte das beschädigte Verkehrszeichen am Montagabend, 4. Oktober, gegen 18.30 Uhr auf Höhe des Kreisverkehres (Ecke Sandstraße) fest und informierte die Polizei. Diese sicherte blauen Lack an dem Verkehrsschild. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe von rund 200 Euro.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173/288-6310, jederzeit entgegen.

Hinweise und Tipps der Polizei

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

  • Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
  • Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
  • Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein.
  • Fertigen Sie, wenn möglich, eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
  • Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
  • Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
  • Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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