Corona-Maßnahme in Velbert und Heiligenhaus
Verlängerung des Verweilverbots auf Spielplätzen, Parkanlagen und Schulhöfen

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Die in Velbert aktuell geltende Allgemeinverfügung mit einem zwischen 19 und 8 Uhr zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen wurde - zunächst bis zum 26. April - verlängert. Darauf weist die Stadt Velbert hin. Und auch in Heiligenhaus wird die Beschränkung der Nutzungszeiten bis einschließlich zum 1. Mai ausgedehnt.

Grund sind die weiterhin hohen Corona-Inzidenzwerte. Die Verlängerung erfolgte auf Grundlage der ebenfalls verlängerten Coronaschutzverordnung NRW und in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie dem Kreis Mettmann und dient dem Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus.

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Nach der nun weiter geltenden Allgemeinverfügung ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht in Velbert ein Verweilverbot von 19 bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark.

Geldbuße bei Verstoß

Auch weiterhin gilt: Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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Autor:

Maren Menke aus Velbert

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