Die U3-Betreuung und der Rechtsanspruch - wie sieht es im Kreis Wesel aus?

Foto: Piratenpartei Deutschland

In einem Beitrag von heute morgen schrieb ich etwas zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zum Anspruch der Eltern, die U3-Betreuung für ihre Kinder sowohl nach Art wählen zu können als auch die örtliche Nähe der Einrichtung beanspruchen zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln in zwei Eilentscheidungen dazu verpflichtet, Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer wohnortnahen Kinder­tages­einrichtung zur Verfügung zu stellen.

Unabhängig von den Verantwortlichkeiten für die vielfach schlechte Versorgungssituation stellt sich für mich als Bürger im Kreis Wesel und besonders als Elternbeiratsmitglied die Frage nach der Situation im Kreis Wesel.

Die Kommunen im Kreis - ob mit eigenem Jugendamt oder in der Verantwortung des Kreisjugendamtes haben Anstrengungen unternommen, um dem kommenden Rechtsanspruch gerecht zu werden.
Aber haben sie es in ausreichendem Maße getan oder haben sich auch die Kommunen im Kreis Wesel händeringend auf die Aussagen des Städtetages und des Städte- und Gemeindebunds verlassen und aufgeatmet, als diese ihnen Gutachten zur Verfügung stellten, die den Kommunen eine deutlich entspanntere Situation in Aussicht stellte, als sie nun nach dem Urteil aus zu erwarten ist?
Haben die Jugendämter und mit ihnen die Jugendhilfeausschüsse und Räte die letzten Anstrengungen aufgegeben, da sie ja nun mit den Gutachten und den Aussagen der 'Experten' eine billige Ausrede hatten, falls es doch anders als von den Experten vorausgesagt kommen würde?

Ich erinnere mich an Aussagen des 1. Beigeordneten der Stadt Wesel, Dirk Haarmann, im Jugendhilfeausschuss die konkret auf diesen - zu dem Zeitpunkt nach meiner Meinung - verantwortungslosen Prognosen und Rechtseinschätzungen fußten.
Den Ausschußmitgliedern wurde eine vermeintliche Sicherheit dargestellt, die ihre Entscheidungen und damit die des Rates beeinflußt haben.

Man könnte nun denken, das alles war ein kluger Doppelpass zwischen den Kommunen und dem Städte- und Gemeindebund. Es reicht ja schließlich, wenn es zum August hin knallt. Wozu sollte man sich das Leben vorher schwer machen?
Anders gefragt: 'Warum sollte man seiner Verantwortung frühzeitig gerecht werden, wenn man doch später den schwarzen Peter jemand anderem zuschieben kann?'
Da hat sich halt mal wieder ein Gutachter geiirt. Politik und Verwaltung waschen ihre Hände in Unschuld.

Diese enttäuschten Sätze schreibe ich NICHT zielgerichtet auf eine Kommune im Kreis Wesel, Wesel nimmt darin nur beispielhafte Stellung ein.
Allerdings erinnere ich mich an mehrere Situationen in den Ausschußsitzungen, in denen ich ungesund hohen Puls bekam, weil die Vorträge aus Verwaltung und Teilen der Ausschußmitglieder weit an der erwartbaren Realität vorbei gingen.
Leider hat man als Gast ohne in diesen Sitzungen kein Sprachrecht. Meine mehrfachen Bitten um die Möglichkeit zu sprechen - und sei es in einer Sitzungspause - blieben ohne Erfolg.

Als Vater zweier Kindergartenkinder mit persönlichen Erfahrungen und als Gründungsmitglied sowohl des Weseler Kita-Beirats (Jugendamtselternbeirat der Stadt Wesel) als auch des Landeselternbeirats der Kindertagesstätten in NRW hatte ich andere Erfahrungen und kannte andere Meinungen.
Die Jugendhilfeauschußsitzungen und Expertenanhörungen im Landtag NRW sprachen auch eine andere Sprache.

Es ist ein giftiges Wortspiel, aber: 'Das Kind ist in den Brunnen gefallen.'

Ich kann nur hoffen, dass die Kompetenzrangeleien und die 'Spiele' um die und mit der Verantwortung für die Kleinkinder und deren Eltern jetzt ein Ende haben und Politik und Verwaltung ihre Verantwortung endlich solide wahrnehmen werden.

Jetzt möchte ich wieder zurück kommen zur ursprünglichen Frage. Wie sieht die Versorgungslage in den Kommunen des Kreises Wesel aus?
Wieviele Eltern haben für ihr Kind einen Platz in der Kindertagesbetreuung akzeptiert, obwohl sie ihr Kind eigentlich in einer Kindertagesstätte betreut haben wollten? Wie viele Kinder haben den Aussagen der Jugendämter vertraut, sie hätten kein Wahlrecht und das ersatzweise Angebot in der Kindertagespflege sei rechtlich ok?

Wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Bestand haben sollte und möglicherweise Beispiel für viele vergleichbare Entscheidungen sein sollte, werden viele Eltern, die Veträge für die Kindertagespflege abgeschlossen haben, nicht mehr zurück können.
Sie werden die Getäuschten sein, die einem mindestens fehlerhaft vorausschauendem Händel zwischen Politik, Verwaltung und deren Interessenvertretern zum Opfer gefallen sind.

Ich schrieb hier im Lokalkompass schon einmal:
Die Tränen in Kinderaugen werden wir nicht gezeigt bekommen.
Die der Eltern wohl auch nicht.
Deren Zorn werden wir sicher hören.
Am 22. September können die Eltern von mehr als 2 Millionen Kindern im Kindergartenalter ihre Meinung mit zwei kleinen Kreuzen äußern.
Spätestens im kommenden Mai können die Eltern im Kreis Wesel 'ihren' Politikern ihre Meinung äußern.

Autor:

Manfred Schramm aus Wesel

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