Achtung: Impfvordrängler! / Kreisverwaltung: Missbräuchliche Weitergabe des Links und Zugangsdaten nicht gestattet!
Kreis Wesel: Keine Impfung bei widerrechtlich vereinbarten Impfterminen

"Wie die Kreisverwaltung Wesel erfahren hat, kursiert derzeit über Soziale Netzwerke ein Link inklusive Buchungscode zum kreiseigenen Buchungssystem, mit dem Impfberechtigte einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca buchen können.", heißt es in einer Presseinfo des Kreises Wesel. | Foto: LK-Archiv
  • "Wie die Kreisverwaltung Wesel erfahren hat, kursiert derzeit über Soziale Netzwerke ein Link inklusive Buchungscode zum kreiseigenen Buchungssystem, mit dem Impfberechtigte einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca buchen können.", heißt es in einer Presseinfo des Kreises Wesel.
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"Wie die Kreisverwaltung Wesel erfahren hat, kursiert derzeit über Soziale Netzwerke ein Link inklusive Buchungscode zum kreiseigenen Buchungssystem, mit dem Impfberechtigte einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca buchen können.", heißt es in einer Presseinfo des Kreises Wesel.

Der Kreis Wesel könne daher nicht ausschließen, dass punktuell angestiegene Terminbuchungen auf die widerrechtliche Veröffentlichung der Buchungsdaten zurückzuführen seien. "Derzeit sind nahezu alle Termine für Impfungen mit dem AstraZeneca Impfstoff im Impfzentrum in Wesel und den mobilen Impfstellen in Alpen und Moers ausgebucht.", heißt es weiter.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung Wesel auf Folgendes hin:

"Die missbräuchliche Weitergabe des Links und der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Die Impfberechtigung wird beim Impftermin vor Ort in jedem Fall gründlich geprüft. Impfungen erhalten nur derzeit Impfberechtigte mit entsprechender Arbeitgeberbescheinigung. Bei widerrechtlich vereinbarten Impfterminen erfolgt keine Impfung. Eine missbräuchliche Nutzung und ein Impfvordrängeln sind nicht nur unmoralisch, sie stellen ggfs. einen Straftatbestand dar.

Aufgrund der erfolgten Weitergabe wird die Kreisverwaltung Wesel ihr Buchungssystem kurzfristig anpassen, um Vorfälle wie diese künftig auszuschließen.

Impfberechtigte erhalten die Zugangsdaten zur Impfbuchung entweder direkt vom Kreis Wesel oder von ihrem Arbeitgeber.

Zum Impftermin sind folgende Unterlagen ausgefüllt mitzubringen:

  • 2 x Anamnesebogen
  • 2 x Einwilligung Erklärung
  • 2 x Aufklärungsbogen
  • 1 x Impfbescheinigung
  • Mitarbeitende von Kitas, Grund- und Förderschulen müssen darüber hinaus eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
  • Personen, die auf Grund einer medizinischen Diagnose einen Impftermin vereinbaren konnten, müssen das ärztliche Attest beim Impftermin vorlegen.
Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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