Vorhaben Musikzentrum vorerst gestoppt

Foto: Stadt Bochum

BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM feiert Teilerfolg und informiert:

Die Beschlussvorlage der Verwaltung für die Ratssitzung am 05.07.2012 liegt endlich vor (http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/20121241.pdf). Die Verwaltung gibt darin zu, dass die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses (http://www.bo-alternativ.de/2012/06/12/realisierung-des-musikzentrum-bochum/) nicht erfüllt werden. Entsprechend wird der Rat Recht und Gesetz folgend einen Beschluss über das Vorhaben am 05.07.2012 ablehnen.

Im Einzelnen:

1. Vorgabe: „die Finanzierungsanteile aus EU-/Bundes-/Landesförderung über insgesamt 16.528.000 Euro … müssen rechtssicher zur Verfügung stehen“. Rechtssicher zur Verfügung stehen Mittel nur, wenn ein Förderbescheid vorliegt.

Tatsächlich: Der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg über 7 Mio. Euro ist nur avisiert.
Für Mittel aus dem Stadterneuerungsprogramms wird ein Selbstbindungsnachweis vorgelegt, mit dem Hinweis dass damit kein Anspruch auf einen Förderbescheid verbunden ist.

Es liegen bis zum 05.07. also keine Förderbescheide vor. Von einem rechtssicheren Vorliegen der Mittel kann nicht die Rede sein.

2. Vorgabe: „die Spenden-Mittel über insgesamt 14.300.000 Euro … müssen rechtssicher zur Verfügung stehen“. Rechtssicher zur Verfügung stehen Mittel nur, wenn dies beurkundet wird.

Tatsächlich : Für die Spendenmittel in Höhe von 12,5 Mio. Euro besteht nur eine Finanzierungszusage. Diese ist nicht rechtssicher und auch nicht rechtsverbindlich.

3. Vorgabe: „Es wird „eine Planung vorgelegt, die im vorgegebenen Kostenrahmen zu realisieren“ ist.

Tasächlich: Es liegen aktuell nur Planungen vor, die den Kostenrahmen überschreiten. Daher heißt es in der neuen Vorlage: „Das Büro Drees & Sommer klassifiziert z. B. einen der Siegerentwürfe in Bezug auf den Kostenrahmen „quasi als Kosten-Punktlandung“ und bescheinigt dem Projektentwurf, dass die geforderte Größenordnung im weiteren Planungs- und Realisierungsverfahren gut erreicht werden kann.“ Und: „Innerhalb der Entwürfe der Wettbewerbssieger wurden Planungen vorgelegt, mit denen nach entsprechenden Optimierungen der Kostenrahmen eingehalten werden kann.“

Man beachte: Der Kostenrahmen kann offensichtlich nach entsprechenden Optimierungen eingehalten werden, kann aber auch sein, dass dies auch nach Optimierung nicht der Fall ist.

4. Vorgabe: „Die gebäudebezogenen Kosten des Musikzentrums in Höhe von 650.000 Euro jährlich sind“ sicherzustellen.

Tatsächlich: „Die vorliegende Prognose zu den Betriebskosten des Büros Drees und Sommer belegt, dass der gebäudebezogene Betriebskostenrahmen eingehalten werden kann.“ Nachgewiesen wurde also allenfalls, dass die Betriebskosten unter der gesetzten Kostgrenze liegen können, ggf. können sie aber auch darüber liegen. Ob die gesamten gebäudebezogenen Folgekosten gem. § 14 (2) GemHVO, berechnet nach DIN 18960 unter der Kostengrenze (650.000) liegen, dafür fehlt es an der erforderlichen Kalkulation. Eine Berechnung der jährlichen Folgekosten für Kapital, Instandsetzung und Objekmanagement steht weiterhin aus.

Fazit: Die wesentlichen Vorgaben sind also zum 05.07. nicht erfüllt. Die Entscheidung des Rates ist vorhersehbar. Ein Baubeschluss kann nicht getroffen werden.

"Würde der Rat, trotzdem die selbst gegebenen Vorgaben nicht erfüllt sind, entscheiden, dass die „Realisierung des „Musikzentrums Bochum“ in der Fassung des Beschlusses des Rates ... zum Bau des „Musikzentrums Bochum“ eingetreten sind, dann würde er sich selbst und die Bürger belügen. Weil Fakt ist, die Vorgaben sind nicht eingetreten.", so Dr. Volker Steude, Koordinator des Bürgerbegehrens.

Das BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM kann es sich nicht vorstellen, dass die Ratsmitglieder, die ja dem Bürger und ihrem Gewissen verpflichtet sind, sich zu solch einer Handlung hinreißen lassen.

Jetzt wird das BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM bis September die noch fehlenden Unterschriften sammeln, damit dann über das Vorhaben an Stelle des Rates die Bürger entscheiden können.

Weitere Informationen finden sie hier:
http://buergerbegehren-musikzentrum.de
http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum

Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren kann man hier herunter laden: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Unterschriftenliste-B%C3%BCrgerbegehren.pdf

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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