Neue Regeln zum Schulstart in Dortmund: Mit Maske lernen
Leih-Geräte für Schüler

Maskenpflicht, Maßnahmen gegen den Lehrermangel und die Ausstattung mit digitalen Leih-Geräten kündigte Bildungsministerin Yvonne Gebauer zum Start des neuen Schuljahres in NRW an. | Foto: Land NRW
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  • Maskenpflicht, Maßnahmen gegen den Lehrermangel und die Ausstattung mit digitalen Leih-Geräten kündigte Bildungsministerin Yvonne Gebauer zum Start des neuen Schuljahres in NRW an.
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Angesichts steigender Infektionszahlen schreibt das Schulministerium ab Mittwoch, 12. August, mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht eine Maskenpflicht, auch im Unterricht an allen weiterführenden Schulen bis zum 31. August vor.
Grundschüler müssen eine Mund-Nasenbedeckung in der Schule und auf dem Hof, aber nicht auf ihrem Platz im Unterricht tragen. Ihre Lehrer, wenn sie einen Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht kann bei bestimmten Unterrichtserfordernissen und bei Prüfungen gemacht werden.

Ministerium stellt Masken 

Wenn Schüler keine Masken haben, stellt das Ministerium den Schulen Masken zur Verfügung. Es kann nur in Räumen unterrichtet werden, die regelmäßig durchlüftet werden. In Klassen und Kursen sei laut Ministerium eine feste Sitzordnung einzuhalten, um mögliche Infektionsketten unterbrechen zu können. Lehrer, OGS-Betreuer und alle Beschäftigten an Schulen können sich alle zwei Wochen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. 

Weitestgehend Präsenz-Unterricht

Laut Mitteilung des Ministerium für Schule und Bildung NRW soll der Schulbetrieb landesweit im Schuljahr 2020/21 für die Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen wieder weitgehend im Präsenzunterricht erfolgen, bei weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Bei der Vorstellung des Konzeptes sagte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nach intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen.

Unterricht nach Stundenplan

Der Unterricht nach Stundentafel und in Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin achtsam sein in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.“

Gesamtkonzept liegt vor

Auf Grundlage des nun vorliegenden Gesamtkonzepts für einen angepassten Schulbetrieb können die rund 5.500 Schulen in NRW nun neun Tage vor dem Start ins neue Schuljahr mit den Schulträgern die Organisation des kommenden Schuljahres abschließend vornehmen.
Das Konzept umfasst unter anderem Vorgaben, Hinweise und konkrete Maßnahmen zu Hygiene und Infektionsschutz, zum Einsatz und zur Unterstützung der Lehrer sowie zum Unterrichtsbetrieb und stützt sich auf den Rahmenplan zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, mit dem das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen und Schulträgern bereits vor den Ferien für das kommende Schuljahr hatte zukommen lassen. Darauf aufbauend und unter Beachtung des Infektionsgeschehens wurden folgende Vorgaben entwickelt.

  •  Der Schulbetrieb soll für die Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen möglichst vollständig in Präsenz unter Beachtung strenger Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben erfolgen.
  • Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten.
  • Diese umfasst für Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.
  • Darüber hinaus wird die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt und die Möglichkeit für Corona-Testungen für das Personal an Schulen eingeführt.
  • Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle Schüler möglich sein, findet verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.
  • Dafür wird die digitale Ausstattung an Schulen verbessert: Bund, Land und Kommunen haben umfangreiche Finanzmittel bereitgestellt, um sowohl alle rund 200.000 Lehrer als auch die Schüler, die bislang nicht über ein digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen auszustatten.

Das Paket der Landesregierung sieht insgesamt Investitionen von rund 350 Mio. Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor. 103 Mio. Euro davon sind für digitale Endgeräte für Lehrer vorgesehen. Das Land wird alle Lehrer an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in NRW mit
digitalen Endgeräten ausstatten.

178 Mio. Euro für Schüler-Leihgeräte 

Bund und Länder haben sich auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schulein Höhe von 500 Mio. Euro verständigt. Auf das Land NRW entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die Mittel sind vorgesehen für die  Ausstattung von Schülern, die sich aus kein digitales Endgerät leisten können, sowie zur

Ausstattung von Schulen zur Erstellung von professionellen Lernangeboten.
Das Land wird diese Mittel um weitere 55 Mio. Euro auf insgesamt 160 Mio. Euro aufstocken. Die Schulträger werden diese Mittel von Land undBund mit insgesamt 17,8 Mio. Euro kofinanzieren, so dass insgesamt rund
178 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wichtig: Die zu beschaffenden mobilen Endgeräte bleiben im Eigentum der Schulträger
und werden als Leihgeräte bedarfsgerecht ausgeliehen.

36 Mio. Euro für Lernplattform 

  •  Die Landesregierung stellt den Schulen in Nordrhein-Westfalen mit derSchulplattform LOGINEO NRW und dem Lernmanagementsystem LOGINEO
    NRW LMS zwei Anwendungen zur Verfügung, um die Digitalisierung der Schulen,
    das digitale Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie das Lehren und Lernen
    mit digitalen Medien nachhaltig und langfristig zu fördern. Die Vorbereitung
  • weiterer Angebote im Rahmen der LOGINEO NRW-Familie wie ein Messenger-Dienst mit angebundener Videokonferenzlösung sindabgeschlossen.
  • Zur Sicherstellung des Betriebs und zur Weiterentwicklung der Angebote desLandes stehen zusätzlich rund 36,4 Millionen Euro bereit.

18 Mio. für Fortbildungsoffensive

Die rund 3700 Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung, die Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte entwickeln und durchführen, werdendazu befähigt, Maßnahmen für das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt
zu gestalten. Sie sollen digitale Medien sicher handhaben und didaktische Konzepte der Digitalisierung flexibel anwenden können. Sie sollen auf diese

Weise dauerhaft zur pädagogischen Vermittlung der digitalen Transformationbefähigt werden. Dafür werden rund 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Schulleiter unterstützen

Alle Schulleiter sollen bei der digitalen Transformation ihrer Schulen unterstützt werden. Sie sollen dazu befähigt werden, ihre Schule zueinem zukunftsoffenen Ort der digitalisierten Welt zu machen. Die Schulleiter sollen in die Lage versetzt werden, sich als digitale Lerngemeinschaften zu vernetzen und einen breiten Überblick über
Unterstützungsmöglichkeiten für Schul- und Unterrichtsentwicklung in der
digitalisierten Welt zu gewinnen. Dafür stehen 5 Millionen Euro bereit.

Fortbildnerteams entwickeln Online-Seminare für Lehrkräfte zur pädagogischen und technischen Nutzung der neuen Distanzlerninstrumente. Hierbei entstehensowohl Basismodule als auch bedarfsgerechte Ergänzungsmodule. Das Land  stellt dafür 1 Mio. Euro zur Verfügung.

5 Mio. Euro fürs "Lernen auf Distanz"

Das Lehren und Lernen mit digitalen Medien macht den Einsatz von digitalen
Lernmitteln erforderlich. Die Anbieter von Bildungsmedien sollen in
Zusammenarbeit mit Startups aus NRW dabei unterstützt werden, weitere digitale
Schulbücher zu entwickeln.

Für diese Entwicklungsarbeiten stellt das Land 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Geld für schulpraktische Ausbildung

Das Land hat seit 2017 etwa 11 Mio. Euro in den Aufbau der digitalen
Infrastruktur an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (frühere
Studienseminare) investiert. Diese Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen und  hat in den Zentren einen anspruchsvollen Entwicklungsprozess in Gang gesetzt.
Ausbildungsfachliche Konzepte werden mit der Zielsetzung weiterentwickelt, dass

diese eine zukunftsfähige Lehrerausbildung in einer digitalen Welt bestmöglich
unterstützen.Die Entwicklung und Umsetzung entsprechend innovativer ausbildungsfachlicher

Konzepte stößt an Grenzen, wenn die Gestaltung der Seminarräume nur sehr starre Seminarsettings ermöglicht. In einem weiteren Schritt sollen nun –weitgehend über regionale Anbieter - Seminarräume modernisiert und
Ausstattungen weiterentwickelt werden, um einen Dreiklang von Didaktik, Technik  und Raum herzustellen. Das Land stellt dafür 6 Millionen Euro bereit.

Lehrermangel begegnen

Das Land hat vor wenigen Tagen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation an den Schulen vorgestellt. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der Präsenzunterricht im neuen Schuljahr 2020/21 sichergestellt werden. Die nötigen rechtlichen Regelungen sind umgesetzt und die einzelnen Maßnahmen können nun in Schulen angewendet werden.  
Zusätzliche Lehrer seien für die  Schulen die beste Unterstützung, angesichts der enormen Herausforderungen, die die Coronavirus-Pandemie mit sich bringt. "Ich bin überzeugt, dass wir mit den neuen Maßnahmen die Personalsituation an den Schulen weiter verbessern werden“, sagt Gebauer. 

5 Maßnahmen sind vorgesehen:

1. Vorgriffsstellen aufgrund der Umstellung auf G9 und Abordnung von Lehrkräften an andere Schulformen, die an Gymnasien im Vorgriff auf künftige Bedarfe eingestellt werden: 
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es an den Gymnasien in NRW wieder eine 13. Jahrgangsstufe geben, für die dann auch zusätzliche Lehrkräfte gebraucht werden. Ein Teil dieser Lehrer – zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 800 – soll bereits vorzeitig unbefristet eingestellt und grundsätzlich an Schulformen abgeordnet werden, an denen der Bedarf besonders groß ist. In den kommenden Jahren sollen 3.000 solcher Vorgriffsstellen besetzt werden.

2. Weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften

Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten – abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort – Personal befristet einzustellen. Zur Finanzierung können freie Lehrerstellen herangezogen werden, die aufgrund der Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt derzeit nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Jede Möglichkeit zur Einstellung von Vertretungspersonal kann genutzt werden. Zudem stellt das Ministerium zum Schuljahresbeginn zusätzlich 400 Stellen für befristete Beschäftigungen zur Verfügung für den Fall, dass regional nicht ausreichend freie Lehrerstellen zur Verfügung stehen.
Das gibt den Schulen die nötige Flexibilität, um bei Bedarf auch kurzfristig Stellen ausschreiben zu können und mit zusätzlichem Personal den Präsenzunterricht zu sichern. Auf solche Ausschreibungen können sich sowohl Kandidaten mit Lehramtsbefähigung bewerben, wie auch andere qualifizierte Bewerber, zum Beispiel Hochschulabsolventen oder Studierende.

3. Vorgezogene Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte

Um die vom Lehrermangel besonders betroffenen Grundschulen gezielt zu unterstützen, hat die Landesregierung schon 1.157 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen. An dieser Schwerpunktsetzung wird auch mit dem vierten Maßnahmenpaket festgehalten: Für das Schuljahr 2020/21 wird es den Schulen ermöglicht, bis zu 400 freie Lehrerstellen dauerhaft mit sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Dieses zusätzliche Personal soll die Lehrkräfte vor allem beim Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann im selben Umfang auch wieder Lehrkräfte eingestellt werden.

4. Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden

Um den Präsenzunterricht sicherzustellen, können die Schulen von der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden Gebrauch machen. Das bedeutet: Lehrkräfte erteilen zunächst – in der Regel ein Halbjahr lang – über ihre wöchentlichen Pflichtstunden hinaus mehr Unterricht. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden müssten dann eigentlich innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden. Ab sofort kann dies ausnahmsweise auch erst im folgenden Schuljahr geschehen. Mit diesem Instrument können die Schulleitungen auf zeitweilige Personalengpässe reagieren und das vorhandene Personal entsprechend der jeweiligen Erfordernisse einsetzen.

5. Zusätzlicher selbstständiger Unterricht von Lehramtsanwärtern

Bislang erteilen angehende Lehrer im Vorbereitungsdienst wöchentlich neun Stunden selbstständigen Unterricht. Sofern ihr Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird, können sie auch jetzt schon drei zusätzliche Wochenstunden Unterricht erteilen. Für das Schuljahr 2020/21 wird dieses Kontingent verdoppelt, sodass Nachwuchslehrkräfte bis zu sechs Stunden in der Woche zusätzlich unterrichten können. Die Vergütung entspricht dabei der für das jeweils angestrebte Lehramt festgesetzten Beträge der Mehrarbeitsvergütung.

Herausforderndes Schuljahr

„Wir stehen vor einem in vielerlei Hinsicht besonderen Schuljahr: Die anhaltende Coronavirus-Pandemie ist für alle am Schulleben Beteiligten weiter mit Herausforderungen verbunden. Die Landesregierung hat bereits eine ganze Reihe besonderer Maßnahmen ergriffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen",  dankt  die Schulministerin schon heute den Lehrern, Schulleitungen und Beschäftigten in Schulen für ihr großes Engagement.

Maskenpflicht, Maßnahmen gegen den Lehrermangel und die Ausstattung mit digitalen Leih-Geräten kündigte Bildungsministerin Yvonne Gebauer zum Start des neuen Schuljahres in NRW an. | Foto: Land NRW
Lehrer und Mitarbeiter von Schulen können sich alle zwei Wochen kostenlos testen lassen, im Bild das neue Testzentrum am Klinikum Nord in Dortmund. | Foto: Schmitz
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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