Demokratie unter Druck
Gesinnung statt Eignung - Wenn Demokratie zur Einbahnstraße wird

Gesinnung statt Eignung – Wenn Demokratie zur Einbahnstraße wird

In mehreren Bundesländern mehren sich die Fälle, in denen Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst allein aufgrund ihrer AfD-Mitgliedschaft abgelehnt oder besonders überprüft werden. Offiziell geschieht das aus Gründen der „Verfassungstreue“. Tatsächlich aber deutet sich hier ein gefährlicher Kurswechsel an – weg vom demokratischen Pluralismus, hin zu einem Klima der Gesinnungskontrolle.

Das Grundgesetz kennt kein Parteiverbot auf Zuruf

Die AfD ist eine zugelassene, demokratisch gewählte Partei. Sie ist in fast allen Parlamenten vertreten, wird von Millionen Bürgern gewählt und nimmt aktiv am demokratischen Willensbildungsprozess teil.
Solange das Bundesverfassungsgericht keine andere Entscheidung trifft, gilt sie als verfassungsgemäß – und damit auch ihre Mitglieder als vollwertige Bürger dieses Landes.

Wenn nun Landesregierungen oder Behörden Bewerber allein wegen einer Parteimitgliedschaft ablehnen, dann ist das nicht Ausdruck demokratischer Wachsamkeit, sondern eine gefährliche Aushöhlung der politischen Neutralität des Staates.
Denn wer politische Zugehörigkeit zum Einstellungskriterium macht, rührt an das Herz der Demokratie: die Freiheit, seine Überzeugung zu wählen, ohne Angst vor Sanktionen.

Vom Argument zur Ausgrenzung

Demokratie lebt vom Wettstreit der Ideen. Wer Andersdenkende nicht mehr mit Argumenten, sondern mit Ausschluss bekämpft, verabschiedet sich vom offenen Diskurs.
Das Vorgehen gegen AfD-Mitglieder erinnert an Mechanismen vergangener Jahrzehnte – an die sogenannten Berufsverbote der 1970er Jahre, als Lehrern, Beamten und Journalisten aufgrund unliebsamer politischer Ansichten die berufliche Laufbahn verwehrt wurde.
Diese Praxis wurde später als verfassungsrechtlich und moralisch fragwürdig eingestuft – sie steht sinnbildlich für den Verlust demokratischer Toleranz.

Heute erleben wir, wie sich ähnliche Muster wiederholen – nur mit umgekehrtem politischen Vorzeichen. Das Ziel bleibt gleich: missliebige Meinungen sollen aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden.

Selektive Maßstäbe gefährden Vertrauen

Besonders bedenklich ist die Einseitigkeit, mit der diese Prüfungen stattfinden. Während man bei AfD-Mitgliedern pauschal „Verfassungstreue“ hinterfragt, werden Angehörige linker Gruppierungen, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet werden, kaum je mit vergleichbarer Strenge behandelt.
Das erweckt den Eindruck, dass staatliche Neutralität einer politischen Opportunität geopfert wird.

Ein Staat, der Gesinnung prüft, anstatt Verhalten zu bewerten, stellt sich über seine Bürger. Und ein Staat, der die politische Haltung zur Bedingung des Berufs macht, läuft Gefahr, selbst das Prinzip der Verfassungstreue zu verletzen, das er zu verteidigen vorgibt.

Demokratische Reife zeigt sich im Umgang mit Kritik

Die Stärke einer Demokratie misst sich nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern mit Widerspruch.
Eine offene Gesellschaft muss auch unbequeme, kontroverse und konservative Meinungen aushalten – sonst verkommt sie zur bloßen Fassade demokratischer Formen.

Wer AfD-Mitglieder pauschal ausgrenzt, bekämpft nicht Extremismus, sondern befeuert ihn. Denn Menschen, die sich vom politischen System ausgeschlossen fühlen, wenden sich nicht der Mitte zu, sondern ziehen sich in Parallelräume zurück.
Was bleibt, ist ein beschädigtes Vertrauen in den Rechtsstaat – und ein weiteres Stück verlorenes demokratisches Fundament.

Fazit:
Gesinnungsprüfungen und politische Ausgrenzung dürfen in einem freiheitlichen Staat keinen Platz haben.
Die Demokratie braucht keine ideologische Reinheit, sondern offene Debatte, Respekt vor Andersdenkenden und das Vertrauen in die Kraft des Arguments.
Wer die Demokratie wirklich schützt, tut es nicht durch Verbote – sondern durch Freiheit.

Herzlichst Gunther Verholen M.A., MQp

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Gunther Verholen aus Duisburg

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