Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird eingeführt
„Gelber Schein“ bald nur noch digital

Wolfgang Schmitz ist Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes . | Foto: Unternehmerverband
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Das deutsche Gesundheitssystem wird digital: Bald wird es neben dem elektronischen Rezept auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, landläufig „Gelber Schein“ oder kurz „AU“ genannt, in digitaler Form geben. Dann gehört der gelbe DIN A6-Zettel mit einem oder gar zwei Durchschlägen der Vergangenheit an, wie auch die Pflicht des Patienten, diesen der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.

Der Prozess der AU-Meldung wird dann ohne Zutun des Patienten virtuell automatisiert. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, weiß der Unternehmerverband, der mit seinen zehn Juristen auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist und bundesweit 700 Unternehmen im Rahmen der Mitgliedschaft dazu berät und vertritt.
Seit dem 1. Oktober und spätestens bis zum 31. Dezember müssen Ärzte die AU digital an die Krankenkasse übermitteln; in einem zweiten Schritt ab dem 1. Juli 2022 müssen die Krankenkassen die AU dann auch digital an den Arbeitgeber übermitteln. Ab Sommer 2022 also ist nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: eAU, gültig; der Arbeitnehmer selbst muss nichts mehr veranlassen. „In der Übergangsphase bis Mitte 2022 allerdings gilt, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber weiterhin die Durchschrift der AU aushändigen muss“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.
„Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen hat“, betont Schmitz. Und: Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer diese spätestens am vierten Kalendertag ärztlich feststellen lassen. „Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass seine Beschäftigten früher zum Arzt gehen, also auch schon am ersten Tag der Krankheit“, ergänzt Schmitz. An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch zu Zeiten von Corona grundsätzlich nichts verändert.

Über den Unternehmerverband
-> Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.
-> Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk.
-> Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das Haus der Unternehmer in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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