RVR lehnt Heißener Straße als Gewerbegebiet ab

Frage der Definition: Im Regionalen Flächennutzungsplan läuft das Gebiet an der Heißener Straße als Grünzug.Foto: Debus-Gohl
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Die Fläche an der Heißener Straße ist Sorgenkind der Stadt Essen: Illegale Nutzung und fehlende soziale Kontrolle könnten mehr und mehr zur Vermüllung des Gebiets führen. Geplant war deshalb die Ansiedlung von Gewerbe, doch der Regionalverband Ruhr macht Politik und Verwaltung vorerst einen Strich durch die Rechnung.

„Das wird die größte Müllkippe von Schönebeck, wenn da nicht etwas passiert“, glaubt nicht nur Uwe Kutzner, Planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, an eine fortschreitende Verwahrlosung des Gebiets an der Heißener Straße. Das direkt an Mülheim grenzende Areal bereitet der Stadt Essen nicht erst seit gestern Kopfzerbrechen.

Frage der Definition

Noch im Jahr 1985 verpachtete die Deutsche Bahn Teile des knapp 40.000 Quadratmeter großen Geländes an Dritte. Es entstanden verschiedene Ansiedlungen, ohne dass in der Folge ein Bauantrag gestellt wurde. Auf dem Gipfel der Flüchtlingskrise Anfang bis Mitte 2016 wurde die Heißener Straße dann als potenzielle Alternative zum Hexbachtal für die Unterbringung von Flüchtlingen gehandelt. Im gleichen Atemzug flatterten den Nutzern die Kündigungen ins Haus. Von den in 2013 insgesamt 34 registrierten Eigentümern haben mittlerweile 31 die Nutzung aufgegeben, die drei übrigen werden dort vorerst weiter geduldet.
Nachdem sich der Bedarf an Flüchtlingsunterkünften inzwischen stark reduziert hat, wollten Politik und Verwaltung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und sich durch die Ansiedlung von Gewerbe gleich des Müllproblems entledigen. Einzige Schwierigkeit: der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP). Hier wird die mögliche Nutzung von Flächen für mehrere Ruhrgebietsstädte geregelt, die Heißener Straße läuft bisher als „Regionaler Grünzug“. „Das ist eine Frage der Definition: Wenn man sich die Müllhalde da anguckt, ist das für mich kein Grünzug“, findet CDU-Ratsherr Kutzner klare Worte. Gleichzeitig ist hier keine Ansiedlung von Gewerbe möglich.
CDU, B‘90/Die Grünen und SPD strebten im Rahmen eines Bebauungsplans die Änderung des RFNP für das Gebiet an: Der Grünzug sollte zu „Gewerbliche Baufläche/Allgemeiner Siedlungsbereich“ werden. Dieser Antrag wurde aber vom Regionalverband Ruhr (RVR) abgelehnt. Der RVR hat die Planungshoheit, Richtlinie für dessen Entscheidungen ist der Landesentwicklungsplan NRW 2017, der am 8. Februar in Kraft getreten ist. Hier herrschen strenge Maßstäbe, im Moment ist eine Änderung geradezu aussichtslos. Lockerungen verspricht die neue schwarz-gelbe Landesregierung, die braucht aber einige Zeit, bis sie die ersten Gesetzesänderungen durchbringt.

„Go“ erst Anfang 2018

Die Politik gibt sich also nicht geschlagen, auch weil es nur ein Stückchen weiter westlich auf Mülheimer Seite – direkt hinter der Hecke – schließlich auch Kleingärten und Gewerbe gibt: „Wie kann es sein, dass die eine Seite bebaut wird, während die andere im Grünen liegt?“, erklärt Kutzner den Widerspruch.
Beim Regionalverband Ruhr soll deshalb ein erneuter Antrag auf Änderung des Planungsgebiets eingereicht werden, mit der tatsächlichen Umsetzung ist in diesem Jahr aber nicht mehr zu rechnen. Frühestens im Oktober geht das Papier durch die Gremien: „Der Antrag wird durchgehen“, ist Kutzner überzeugt. „Besser Anfang nächsten Jahres ein ,Go‘, als ein Schnellschuss und man hat die rote Karte.“

Autor:

Alexander Müller aus Essen-Borbeck

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