Das trifft auf Essen zu, Bund Länder Konferenz
Die zusätzlichen Corona Maßnahmen in Essen

Neue Maßnahmen in Essen | Foto: Umbehaue

Die zusätzlichen Corona Maßnahmen in Essen

Quelle Stadt Essen

Der Teillockdown wird wie erwartet fortgesetzt und verschärft.
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wurde beschlossen, den Teil-Lockdown bis vorerst 20. Dezember fortzusetzen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben damit geschlossen.

Auch für den Sport gibt es weiter erhebliche Einschränkungen.

Nach dem Beschluss gibt es ab dem 1. Dezember eine Erweiterung der Maskenpflicht. In Bereiche vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen muss dann schon eine Maske getragen werden. Auch an allen Orten mit Publikumsverkehr, in Innenstädten, Fußgängerzonen, oder an behördlich festgelegten Orten im Freien, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, müssen dann Masken getragen werden. Die Maskenpflicht soll auch an Arbeitsplätzen gelten, wenn am Arbeitsplatz nicht der Mindestabstand zu anderen eingehalten werden kann.

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft, private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt werden. Dabei sollen sich maximal fünf Personen treffen können, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.

Zu den anstehenden Feiertagen vom 23. Dezember bis 1. Januar wird es Sonderregeln geben. Es sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen möglich sein, jedoch insgesamt von maximal zehn Personen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet sind.

Um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu senken, empfehlen Bund und Länder eine mehrtägige freiwillige Quarantäne im Vorfeld der Feierlichkeiten.

Um dies zu unterstützen, sollen die Weihnachtsferien in NRW bereits am 19. Dezember beginnen und Arbeitgeber werden gebeten, Betriebsferien und Homeoffice-Lösung zu prüfen bzw. zu ermöglichen.

Um größere Gruppenbildungen zu vermeiden, soll Feuerwerk zu Silvester auf behördlich bestimmten, belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden. Bürger werden gebeten, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Sie werden ebenso gebeten, grundsätzlich möglichst zu Hause zu bleiben und auf Reisen und Ausflüge zu verzichten.

Weihnachtseinkäufe solle man schon unter der Woche tätigen. In Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll weiter höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt sein, in größeren Geschäften jedoch höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter.

Um den Unterricht an Schulen aufrechterhalten zu können, soll bei einer Inzidenz deutlich über 50 ab der 7. Klasse auch im Unterricht die Maskenpflicht gelten. In Hotspots mit einer Inzidenz über 200 sollen für Schüler ab der 8. Klasse, mit Ausnahme der Abschlussklassen, schulspezifisch weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung erfolgen, beispielsweise Unterricht im Wechsel in der Präsenz- und digitalen Form.

Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz über 200 verzeichnen, sollen künftig zusätzliche Beschränkungen einführen. Regionen mit sehr niedrigen Infektionsgeschehen können in Einzelpunkten abweichen.
Es soll auch im Dezember und darüber hinaus finanzielle Unterstützung für die von den Schließungen betroffenen Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen geben, ebenso wie für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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