NRW weicht den Corona Länderbeschluss wieder mal auf.
Regeln für NRW und Essen doch anders

So soll es gehen? Papier ist geduldig.  | Foto: Umbehaue
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In Essen könnte es bei einer Inzidenz von 200, dann eine freiwillige Bewegungseinschränkung geben.

Seit Donnerstagabend ist die neue Corona-Verordnung in NRW beschlossen und gilt ab dem 11. Januar. Es gibt aber wieder ein paar Besonderheiten, die von den Regeln der Bundesregierung abweichen.

Die Hotspot-Regel, mit einem begrenzten Bewegungsradius für Bürger, in einem Kreis oder einer Stadt mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen, gibt es nicht in NRW.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat diesen Punkt aus der Schutzverordnung gestrichen.  NRW überlässt es den jeweiligen Kommunen. Sie sollen wenn es nötig ist die Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahme umsetzen, wenn sie wollen.
Der 15-Kilometer-Bewegungsradius muss nicht eingeführt werden.

Kinder in Essen zählen jetzt doch nicht mit

Auch bei den Kontaktbeschränkungen gibt es wieder eine Besonderheit. Es sollte sich nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen dürfen. In NRW gilt aber ab dem 11. Januar, dass die zusätzliche Person aus dem anderen Hausstand die Kinder ihres Hausstandes mitbringen darf, ohne Altersbeschränkung. Ein Besuch bei den Großeltern weiter möglich.

Eine Änderung gibt es auch bei der Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen und bei der Wahrnehmung von Umgangsrechten.
Auch dieses ist weiter möglich.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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