Gemeinsame Erklärung
„Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien“

Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Die FRAKTION der Landschaftsversammlung Rheinland stehen geschlossen für die Unabdingbarkeit von Inklusion / Gemeinsame Erklärung gegen menschenverachtende Ideologie.

Köln, 29. September 2023. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat am heutigen Freitag, 29. September 2023, getagt. Einstimmig beschlossen wurde die Fortführung der Inklusionspauschale bis zum Schuljahr 2025/26.

Mit der Förderung unterstützt der LVR seit dem Schuljahr 2009/2010 Schulträger im Rheinland bei ihren Bemühungen, auch Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.Zudem haben die Mitglieder des Landschaftsausschusses mehrheitlich beschlossen, dass der LVR die Nachhaltigkeitsbemühungen im Sinne der Resolution "2030-Agenda für Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" weiterentwickelt. Für den LVR als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung ist dabei insbesondere die Entwicklung einer inklusiven Nachhaltigkeitsstrategie wichtig.

Im Rahmen dieser Sitzung haben sich die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke. und Die FRAKTION der Landschaftsversammlung Rheinland der Erklärung von 19 Bildungs- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften angeschlossen, in der es um die Unabdingbarkeit von Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft geht.

Mit der Erklärung unter dem Titel „Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien“ positionieren sich die beteiligten Fraktionen für die Inklusion als Menschenrecht und das Recht auf gleichen Zugang zu inklusiver Bildung.Dr. Ruth Seidl, Mitglied des Landschaftsausschusses, sagt im Namen der vorgenannten Fraktionen:

Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien.Mit Empörung sind die jüngsten Verlautbarungen aus der AfD zum Thema Inklusion bundesweit bei den Bildungs- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften zurückgewiesen worden. Die Äußerungen, die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderung oder der „Gender-Mainstream-Ansatz“ seien Ideologieprojekte, von denen das Bildungssystem „befreit“ werden müsste, sei ein „Tabubruch“ und ein „Angriff auf die Menschenwürde“.

Dem schließen wir uns an. Inklusion - das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft - ist das politische Leitziel des LVR. Anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention hat der LVR dieses Ziel im März 2019 noch einmal in einer gemeinsamen Resolution ausdrücklich bekräftigt. Die Behindertenrechtskonvention ist verbindliches internationales Recht und von der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden.

Wer dies ablehnt, verstößt gegen die für alle verbindliche Rechtsordnung. Ihre Umsetzung ist auch Auftrag an den gesamten LVR. In allen Bereichen und Aufgaben hat der LVR sich zum Ziel gesetzt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Zugang haben.

Die diskriminierenden Äußerungen aus der AfD gegen die schulische Inklusion können nicht als bloße Provokationen oder Pöbeleien abgetan werden; sie verstoßen gegen die Rechtsordnung.

Die AfD vertritt ein nationalsozialistisches Weltbild, das menschenfeindlich und gegen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist.

Das ist verfassungsfeindlich, insbesondere, wenn Anschlussoffenheit für andere politische Kräfte suggeriert wird. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Recht auf gleichen Zugang zu inklusiver Bildung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 14 Jahren in Deutschland gesetzlicher Anspruch. Inklusion ist kein Ideologieprojekt, wie die AfD wider besserem Wissen behauptet. Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde.

Vor diesem Hintergrund schließen wir uns als Fraktionen im Landschaftsverband Rheinland der Erklärung der 19 Verbände, die am 27.8.2023 als Anzeige in der WELT am Sonntag erschienen ist, an.
Darüber hinaus war der Haushaltsentwurf 2024 Gegenstand der Sitzung, den die Verwaltung am 30. August 2023 in die Landschaftsversammlung Rheinland eingebracht hat. Seitdem befindet sich dieser im Prozess der politischen Willensbildung und soll durch die Landschaftsversammlung am 13. Dezember 2023 verabschiedet werden.

Zum Hintergrund: Die Landschaftsversammlung Rheinland ist das höchste Beschlussgremium des Landschaftsverbandes Rheinland (#LVR), bestehend aus insgesamt 126 Kommunalpolitiker*innen der Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland sowie der StädteRegion Aachen.

Der Landschaftsausschuss der 15. Wahlperiode (2020-2025) besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern (z. Z. 6 CDU, 4 SPD, 4 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 AfD, 1 Die Linke.) und darüber hinaus z.Z. aus 2 beratenden Mitgliedern (1 Die FRAKTION, 1 FREIE WÄHLER). Vorsitzende ist Anne Henk-Hollstein (CDU). Während die Landschaftsversammlung jährlich mindestens einmal zusammentreten muss, tagt der Landschaftsausschuss ca. 6 Mal pro Jahr.

Autor:

Karl Heinz Stauder aus Essen-Süd

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