Insektenalarm im Garten und auf dem Balkon
Wirksame Mittel gegen Wespe und Co

Hornissen, Wildbienen oder Hummeln sind besonders geschützte Arten. Ein Entfernen dieser Nester ist nur nach Genehmigung der entsprechenden kommunalen Naturschutzbehörde. Foto: LK-Archiv
  • Hornissen, Wildbienen oder Hummeln sind besonders geschützte Arten. Ein Entfernen dieser Nester ist nur nach Genehmigung der entsprechenden kommunalen Naturschutzbehörde. Foto: LK-Archiv
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Nachmittags ein Stück Erdbeertorte auf dem Balkon genießen oder abends auf der Terrasse ein frisch gegrilltes Steak essen: Bei dem Gedanken läuft einem das Wasser doch im Munde zusammen. Wenn sich in diesem Sommer nicht immer wieder unangemeldete Gäste einladen würden. Sie klopfen nicht an und schellen auch nicht an der Tür. Sie sind auf einmal da und können jeder Kuchentafel und jedem Grillabend  ein schnelles Ende bereiten. Was also tun, wenn Wespen oder Bienen zur Plage werden? 

Im letzten Jahr hatten sich die Wespen noch ziemlich rar gemacht. Ein Experte vom Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker begründet das mit den klimatischen Verhältnissen. Im Frühjahr 2021 habe es einfach zu viel geregnet. Keine optimalen Bedingungen für Wespen und Bienen. Denn Nässe verursacht sowohl Schimmelprobleme an den Nestern und kann zudem zum Tod der Wespen-Larven führen.

Ein gutes Jahr für Wespen

Das sieht in diesem Jahr ganz anders aus: Sowohl der April als auch der Mai waren 2022 in Nordrhein-Westfalen verhältnismäßig trocken. In dieser Zeit bauen Wespen ihre Nester und sind auf Trockenheit angewiesen. Vor allem für den August können diese eigentlich sehr nützlichen Insekten für Menschen zu Plagegeistern werden. Doch wie sieht die Lage eigentlich bei den Bienen aus?
Auch wenn deren Zahl kontinuierlich abnimmt, in diesem Jahr sind sie besonders emsig. Gerburgis Sommer, Imkerin aus Haltern, freut sich über einen guten Bienen-Sommer: "Meine Bienenvölker produzieren wie wild Honig. Es wird eine sehr gute Honigernte geben." 

Bienen produzieren viel Honig

Im Gegensatz zu Bienen haben Wespen keinen guten Ruf beim Menschen. Dazu sollte man wissen, dass für den Menschen nur zwei der heimischen Wespenarten lästig sind: die Gemeine und die Deutsche Wespe. Sie werden von Nahrungsmitteln angelockt, kommen an den Essenstisch und werden aggressiv, wenn man sie verscheuchen will.  Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen hat einfache Tricks auf Lager:
- Mit Gewürznelken gespickte Zitronenscheiben können helfen, sie von der Mittags- oder Kaffeetafel fernzuhalten.
- Speisen und Getränke sollten im Freien abgedeckt und Getränke - wenn möglich - nur mit Strohhalmen gereicht werden.

Wespenalarm im Garten

- Reste süßer Speisen sollte unmittelbar aus dem Gesicht von Kindern entfernt werden, und dort wo Fallobst auf dem Boden liegt ist es ratsam, nicht barfuß zu laufen.
- Längeres Verstellen der Hauptflugrichtung sowie heftige Bewegungen in unmittelbarer Nestnähe sind unbedingt zu vermeiden. Dies können die Tiere als Bedrohung ansehen.
-Bestimmte Gerüche können Wespen nicht leiden: Natürliche ätherische Öle wie Pfefferminze oder Lavendel in einer Duftlampe können helfen, die schwarz-gelben Plagegeister fernzuhalten.
- Auch bietet sich an, die Rahmen von Balkontüren und Fenstern mit Fliegendraht zu bespannen, um ein Eindringen der Tiere zu verhindern.
Das Portal gartenhaus-gmbh.de rät zudem: 
- Minze, Zitronenmelisse und Lavendel können Wespen nicht leiden. In einem hübschen Blumentopf geben diese Pflanzen für uns zugleich die perfekte Gartendeko ab.
- Gartenmöbel sollten Sie nicht mit Holzpflegemittel oder Politur behandeln, denn deren Geruch zieht Wespen ebenso an wie Parfüm.
Wer allerdings ein Wespennest im heimischen Garten hat, kommt mit solchen Ratschlägen auch nicht wirklich weiter. 

Naturschutzbehörde informiert

Wenn die Gefahr von nicht besonders geschützten Wespenarten (wie z.B. der bereits genannten Deutschen oder der Gemeinen Wespe) ausgeht, dürfen sachkundige Personen oder Firmen unmittelbar tätig werden. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich. Da diese beiden Arten jedoch unter dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz stehen, muss hierbei eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere im Vordergrund stehen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen. Sind besonders geschützte Arten wie z.B. die Kreisel- oder Knopfhornwespe betroffen, benötigt man für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Erste Hilfe beim Wespenstich
Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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