Lockdown, Schule, Feiertage
Harte Maßnahmen für NRW

Die Essener Innenstadt: Wenn die Geschäfte wieder schließen, dürfte sie wieder so leer sein.  | Foto: Umbehaue
  • Die Essener Innenstadt: Wenn die Geschäfte wieder schließen, dürfte sie wieder so leer sein.
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Fast 30.000 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden, fast 600 Tote: "Wir brauchen eine Vor-Quarantäne vor dem Weihnachtsfest", so Ministerpräsident Armin Laschet. So müssen Schüler in NRW ab kommenden Montag, 14. Dezember, nicht mehr in die Schule. Laschet setzt sich für einen "schnellstmöglichen Lockdown" ein. Die Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und Silvester werden verschärft. 

Die heute verkündeten Änderungen im Überblick:

Schule

Schüler der ersten bis siebten Klassen dürfen in der letzten Woche vor den Ferien (14.-18. Dezember) in die Schule, müssen aber nicht. Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp richtete die dringende Bitte an die Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder selbst zu betreuen: "Bitte übernehmen Sie die Betreuung Ihrer Kinder bis 10. Januar selbst." Es besteht weiter Schulpflicht, aber keine Präsenzpflicht. Ein Hin- und Herspringen zwischen Präsenz- und Onlineunterricht ist nicht erlaubt.
Schüler ab der achten Klasse sollen ab Montag im Distanzunterricht lernen. Zudem werden die Schulferien verlängert: Statt am 7. Januar beginnt der Unterricht erst wieder am 10. Januar. Betreuungsfragen sollen gelöst werden. 
Klausuren, die für die nächste Woche geplant waren, sollen nur stattfinden, wenn die Schulen sie für unbedingt erforderlich halten, dann müssen die Schüler dafür in die Schulen. Ansonsten sollen die Klausuren entfallen oder verschoben werden. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.  

Kitas

Mögliche Schließzeiten für Kitas, etwa über Weihnachten, gelten weiterhin. Grundsätzlich bleiben Kitas aber geöffnet. Allerdings gilt der Appell, nur die Kinder betreuen zu lassen, die unbedingt eine Betreuung benötigen, zum Beispiel durch die Berufstätigkeit der Eltern. Der Betrieb soll vom 14. Dezember bis 10. Januar aber auf ein Minimum reduziert werden.

Weihnachten und Silvester

Die Lockerungen über Weihnachten werden zurückgenommen. Es dürfen nur fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Das gilt auch für Silvester. "Versammlungen auf öffentlichen Plätzen sind Silvester verboten", so Laschet.

Geschäftsschließungen

Armin Laschet will sich bei den Bund-Länder-Beratungen, die aus seiner Sicht am Wochenende, "besser am Samstag als am Sonntag stattfinden sollen", für einen "schnellstmöglichen Lockdown" stark machen. Wenn es nach ihm geht, soll dieser noch vor Weihnachten starten und am 10. Januar enden. Nur Geschäfte für den täglichen Bedarf sollen geöffnet bleiben.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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